GoStudent-Abo
Wiener Vater zahlt 3.200 € für KEINE (!) Nachhilfe
Manfred G. buchte 2022 einen Dreijahres-Vertrag bei GoStudent, doch der Nachhilfelehrer sprang ab. Adäquater Ersatz wurde keiner geboten.
Im Februar 2022 gab es zwar die ersten Lockerungen bei Corona-Regelungen, in Wien galt allerdings noch die 2G-Regel. In dieser komplizierten Situation suchte Manfred G. (47) eine Mathematik-Nachhilfe für seine damals 15-jährige Tochter Luisa (Name geändert).
"Es war damals sehr schwierig, jemanden zu finden, der nach Hause kommt. Uns wurde dann GoStudent empfohlen", erzählt der Mediziner im Gespräch mit "Heute". Nach einer Online-Probestunde, die laut dem Wiener "gut funktioniert hat", schlossen der 47-Jährige und seine Frau einen Dreijahres-Vertrag bei GoStudent um 158,40 Euro pro Monat ab.
„Eine Woche vor der Entscheidungsprüfung sprang plötzlich Luisas Nachhilfelehrer ab“
Darin inkludiert sind acht Stunden (à 50 Minuten) pro Monat: "Wir haben noch die Kündigungskonditionen angefordert, aber keine Antwort erhalten. Weil wir so unter Druck waren, haben wir das Abo schließlich genommen", erklärt Manfred G.
Bis Juni lief die Nachhilfe in geordneten Bahnen, wenngleich sie sich bei der Gymnasiastin "auch nicht wirklich spürbar gemacht hatte". "Obwohl auch zahlreiche Zusatztermine gebucht und bezahlt haben." Doch dann kam der Knaller: "Luisa stand im Sommersemester auf einem 5er. Eine Woche vor der Entscheidungsprüfung sprang plötzlich ihr Nachhilfelehrer ab. Er meinte, er müsse sich zurückziehen und war auf einmal weg", erinnert sich der Wiener.
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Deutscher Student als Ersatz
Als Ersatz wurde der Familie ein deutscher Physik-Student angeboten: "Wir wollten jemanden aus Österreich, einen Mathematik-Studenten zum Beispiel. Jemand, der das österreichische Bildungssystem und den Lehrplan kennt. Das Angebot war für uns inakzeptabel", so Manfred G.
Da trotz Nachfrage keine weiteren Vorschläge kamen, wollte das Ehepaar den Vertrag mit GoStudent lösen: "Wir haben immer wieder versucht, mit GoStudent in Kontakt zu treten, hatten aber keinen Erfolg. Die Abbuchungen haben sie trotzdem weiter vorgenommen."
„Ich kann nur sagen: Hände weg! Das ist ganz schlechtes Management“
Im September 2023 versuchte Manfred G. schließlich, auf eine Englisch-Nachhilfe umzuschwenken: "Ich habe mir gedacht, wenn ich schon verdammt bin, das zu zahlen, dann nütze ich es für Englisch. Aber ich kam nicht einmal mehr in meinen Account rein und konnte nur mehr per Chatbot kommunizieren."
Für den 47-Jährigen war "das Ganze sehr ernüchternd" – sein Fazit: "Nichts hat funktioniert, es gab kein Entgegenkommen. Ich kann nur sagen: Hände weg! Das ist ganz schlechtes Management." In den vergangenen 20 Monaten wurden dem Wiener somit rund 3.200 Euro abgebucht, ohne dass dafür eine Leistung erbracht wurde.
Nach Intervention plötzlich Entgegenkommen
"Heute" fragte bei GoStudent um eine Stellungnahme an – und siehe da: "Wir möchten Ihnen mitteilen, dass der Fall von Herrn G. zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst wurde", erklärte eine Sprecherin wenig später.
Damit gemeint: "Der Vertrag ist ab sofort gekündigt, die letzten beiden Monate werden refundiert. Die nicht konsumierten Nachhilfestunden erhalten wir als Guthaben", klärt Manfred G. auf – er wandte sich mit seinem Problem auch an den Verein für Konsumenteninformation (VKI).
„Nachdem der Rücktritt erklärt wurde, ist der Vertrag aufgelöst. Die weitere Abbuchung der Beträge erfolgt rechtsgrundlos“
"Der Ersatz des Nachhilfelehrers durch jemanden, der weniger/nicht geeignet ist, stellt eine mangelhafte Erfüllung des Vertrags durch GoStudent dar. Dem Konsumenten stehen daher Gewährleistungsansprüche zu, insbesonder auf Vertragsauflösung. Nachdem der Rücktritt bzw. die außerordentliche Kündigung durch den Konsumenten erklärt wurden, ist der Vertrag aufgelöst. Die weitere Abbuchung der Beträge erfolgt rechtsgrundlos, die Zahlungen können daher vom Konsumenten zurückgefordert werden", erklärt Petra Leupold, Leiterin der Abteilung Klagen beim VKI.
Für den VKI sind Beschwerden über GoStudent nicht neu: Bereits 2023 wurde das Unternehmen im Auftrag des Sozialministeriums wegen rechtswidriger Klauseln geklagt. "20,5 der 22 vom VKI beanstandeten Klauseln sind unzulässig, es fallen Klauseln zur einseitigen AGB- und Leistungs-Änderung, zum Verfall von bezahlten Nachhilfe-Einheiten und zur automatischen Vertragsverlängerung von GoStudent weg", meint Leupold. GoStudent hatte gegen das Urteil beim Handelsgericht Berufung eingelegt – ohne Erfolg. Das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien ist rechtskräftig.