Wien

Scooter-Fahrer stürzt in Wien, bricht sich beide Arme

Laub auf der Straße kann gefährlich sein: Der Wiener Christian T. fuhr mit seinem Roller über einen mit Blättern bedeckten Radweg, stürzte schwer.

Thomas Peterthalner
Der Wiener wurde operiert, war wochenlang außer Gefecht.
Der Wiener wurde operiert, war wochenlang außer Gefecht.
Sabine Hertel

Ein kurzer Ausflug mit dem Tretroller hatte für Christian T. (55) in Wien-Simmering im Oktober schwerwiegende Folgen. Der Wiener war Am Kanal unterwegs. "Ich bin dort mit dem Roller über eine Kreuzung gefahren und dann auf einen Zebrastreifen abgebogen. Da bin ich auf dem Radweg in der Kurve weggerutscht. Der Weg war zentimeterdick mit Laub bedeckt." Im Dunkeln habe er die Blätter auf der Fahrbahn nicht richtig gesehen. "Die Stelle war nicht beleuchtet. Es ist von einer Sekunde auf die andere passiert."

"Bin gut eingedeckt mit Schmerzmitteln"

Christian T. brach sich die Hand und den linken Ellenbogen, dazu kommt noch ein Bruch der 6. Rippe. "Mir geht es sehr schlecht", erzählt er. "Ich habe Probleme mit dem Luftholen. Ein Kabel hält nach dem Trümmerbruch meinen linken Ellbogen zusammen. Ich bin gut eingedeckt mit Schmerzmitteln."

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    Christian T. (55) brach sich in Wien-Simmering beide Arme.
    Christian T. (55) brach sich in Wien-Simmering beide Arme.
    Sabine Hertel

    "Wurde sofort notoperiert"

    "Ich bin nach dem Heimweg noch mit dem Roller heimgegangen und habe mich gekrümmt vor Schmerzen. Dann bin ich ins UKH Meidling gebracht und sofort notoperiert worden." "Ich habe mich geärgert, weil ohne Laub wäre ich nie gestürzt", vermutet er. "Zuständig für die Räumung wäre die MA48", meint der Wiener. "Ich bin hier zum Handkuss gekommen, war über eine Woche im Spital."

    "Stelle schlecht beleuchtet"

    Bei seinem Unfall war auch viel Pech dabei. "Ein paar Tage nach meinem Sturz war ich noch einmal an der Stelle. Ich habe beobachtet, wie ein Bub mit seinem Roller durch das Laub gedriftet ist." Laut Infos auf der Radlobby-Seite schaut es für Schadenersatzforderungen schlecht aus. Der Straßenerhalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit – das dürfte bei Blättern auf dem Radweg wohl kaum der Fall sein. 

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