"Heute"-Leser Jovan* (Name von der Redaktion geändert) traute seinen Augen nicht, als er mitten im Balkan-Urlaub eine Nachricht bekam. An seiner ehemaligen Adresse trudelte nämlich ein Brief ein. Der Inhalt: Ein Inkassoschreiben samt Geldforderung in Höhe von fast 250 Euro!
Der Vorwurf der Firma: Jovan soll an einem Vormittag im Oktober beim "Schwarzfahren" in einem Zug der ÖBB erwischt worden sein. Deshalb solle er 247,80 Euro an das Inkassoinstitut zahlen. Was jedoch kurios ist: An besagtem Tag befand sich der 29-Jährige im Büro. Außerdem besitzt der Wiener weder Klimaticket, noch reist der Angestellte mit dem Zug.
Für den Wiener ist die Geldforderung ein Ärgernis. Er vermutet, dass ein Fremder ohne Fahrschein gefahren war und bei der Kontrolle angegeben hatte, keinen Ausweis dabei zu haben. Durch die Angabe von Jovans Namen und seiner alten Adresse soll das Inkassoschreiben letztlich an den Büro-Mitarbeiter gerichtet worden sein. Dass der Unschuldige den Brief überhaupt zu lesen bekam, ist ein Glück: Eine Verwandte kontaktierte ihn, sendete Jovan den Brief zu.
Der 27-jährige Wiener konnte nachweisen, dass er an jenem Oktobervormittag an seinem Arbeitsplatz und somit unmöglich an einem Bahnhof gewesen sein konnte. Eine Beschwerde bei den Schuldeneintreibern verlief erfolgreich, Jovan wird die Strafe also nicht zahlen müssen.
Doch wie konnte das passieren? Die ÖBB erklärte auf "Heute"-Anfrage, dass bei der Ausstellung einer Fahrtgeldnachforderung üblicherweise ein Ausweis verlangt wird. Ob dies auch in diesem Fall passiert ist, ist nicht klar. Eine "Heute"-Anfrage zu dem Ablauf blieb bislang unbeantwortet. "Sollte der Betroffene nicht ohne Fahrschein gefahren sein, empfehlen wir, umgehend die relevanten Stellen zu kontaktieren", heißt es seitens der ÖBB in einem ersten Statement.