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Wiener parkt SUV legal, Parksheriff straft trotzdem ab

In Wien-Ottakring sorgt ein fleißiger Parksheriff für Ärger. Er straft Fahrzeuge ab, die offensichtlich rechtmäßig auf Parkplätzen abgestellt werden.

Maxim Zdziarski
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    Dieser SUV-Lenker kassierte eine Strafe.
    Dieser SUV-Lenker kassierte eine Strafe.
    Leserreporter

    Die Wiener Parksheriffs sorgen täglich für Recht und Ordnung auf den Parkflächen der Bundeshauptstadt. Dass aber auch ein Parküberwachungsorgan nicht unfehlbar ist, zeigt folgender Strafzettel. "Heute"-Leser Marko* (Name von der Redaktion geändert) stellte seinen Land Rover vor rund einer Woche in der Hasnerstraße in Ottakring ab.

    Als der 57-jährige Anrainer zurück zu seinem Geländewagen kam, entdeckte er einen Strafzettel an der Windschutzscheibe. "Ich konnte mir keinen Reim darauf machen, warum ich denn jetzt eine Strafe kassiert habe", erzählt der Wiener im "Heute"-Talk. Bei näherem Hinsehen wurde schnell klar: Ein Parksheriff hatte ihn abgestraft, weil er sich nicht an die Bodenmarkierung gehalten haben soll. Dabei ist sich der 57-Jährige bis heute keiner Schuld bewusst: "Das Auto ist nun mal etwas größer, aber dafür kann ich ja nichts. Offenbar hassen die Sheriffs meinen SUV, es ist nämlich nicht das erste Mal."

    Streitfall müsste vor Gericht gehen

    "Heute" sprach mit dem ÖAMTC-Juristen Nikolaus Authried über den Sachverhalt und den fragwürdigen Strafzettel. Tatsächlich ist es so, dass die Bodenmarkierungen eingehalten werden müssen. In diesem Fall gibt es allerdings keine Linie an der Gehsteigkante – die Situation ist also durchaus grenzwertig.

    "Ich halte es für vertretbar zu argumentieren, dass ausreichend Platz für Fußgänger vorhanden war – eine genaue Grenze gibt es nämlich nicht", erklärt Authried. Dennoch sollte man laut dem Juristen bedenken, dass sich zwei Fußgänger bzw. Rollstuhlfahrer begegnen könnten – und dann könnte es eng werden. Sein Fazit: "Bei einem Strafzettel in der Höhe von 36 Euro sollte sich der Lenker gut überlegen, ob er die Mehrkosten eines Gerichtsverfahrens riskieren möchte." Bei einer Anzeige, die wesentlich teurer ist, würde sich der ÖAMTC-Jurist auf ein Verfahren einlassen.

    Probleme mit großen Autos und kleinen Abstellflächen

    Tatsache ist, dass es auch in der Rechtsberatung des ÖAMTC immer wieder Probleme mit Parkplätzen und SUVs in Wien gibt. Die Abstellflächen sind nämlich nicht auf derart große Fahrzeuge ausgelegt – gestraft wird das Hinausragen in einen Gehsteig allerdings in den seltensten Fällen. Was sehr wohl abgestraft wird, ist die Überschreitung der Bodenmarkierungen – das ist in der Hasnerstraße jedoch nicht passiert.

    Achtung: Novelle regelt bald Parkplätze neu

    Am 1. Oktober 2022 tritt die 33. StVO-Novelle in Kraft. Dann wird das Hineinragen in Radfahranlagen und Flächen für den Fußgänger generell verboten. Allerdings dürfen Fahrzeuge auf Flächen für den Fußgängerverkehr weiterhin geringfügig hineinragen, z.B. Seitenspiegel oder Stoßstange. Dabei müssen dann mindestens 1,5 m für den Fußgängerverkehr freibleiben. "Nach der neuen Rechtslage wäre der Fall für mich klar, da hier weit mehr als nur ein 'geringfügiges' Hineinragen vorliegt", erklärt Authried abschließend.

    Marko (57) wird sich nun überlegen müssen, ob er gegen die Organstrafverfügung rechtliche Schritte einleiten wird. Bezahlen möchte er die Strafe jedenfalls nicht, dafür fehle ihm nämlich jegliches Verständnis.

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