Neuer Strafen-Hotspot

Wiener hilft Mutter aus Auto, muss 395 Euro zahlen

Neuer Strafen-Hotspot in Wien-Ottakring: Vor einer geschlossenen (!) Tankstelle tappte ein Wiener in die "Besitzstörungs"-Falle.

Robert Cajic
Wiener hilft Mutter aus Auto, muss 395 Euro zahlen
Hannes ließ hier seine Mama kurz aus seinem Auto aussteigen – nun musste er dafür zahlen.
Leserreporter

Diese Abzocke macht viele wütend. "Heute"-Leser Hannes* (Name von der Redaktion geändert) tappte in eine neue Straf-Falle. Er brachte am Ostersonntag seine 76-jährige Mutter aus Niederösterreich nach Wien. In der Nähe seiner Wohnung hielt er kurz, um seine Mama aus dem Auto steigen zu lassen. Dafür muss er nun 395 Euro zahlen.

Mann hielt auf Straße, private Firma kriegt trotzdem Lenkerdaten

Im Gespräch mit "Heute" zeigte sich Hannes verwundert über die Vorgehensweise des Parkplatzvermieters in der Hasnerstraße 128 in Wien-Ottakring. Der Wiener stand zwar auf gelben Linien (Parken und Halten verboten), aber die Einfahrt gehört einer schon lange geschlossenen Tankstelle.

Nach 10 Tagen werden 100 Euro mehr gefordert

Hannes stand also auf offener Straße, doch eine private Firma kassiert ordentlich von ihm ab. Die Parkfirma sah sich durch sein kurzes Anhalten am Ostersonntag gestört und drohte ihm per Post mit Klage. In den Briefen spricht die Firma von einer Zahlung von 395 Euro – nach einer Frist von zehn Tagen wären es sogar 495 Euro – sonst drohe der Gang vor Gericht. Hannes wollte höhere Kosten vermeiden und zahlte gleich 395 Euro.

Diese Firmen kassieren in Wien ab

Zupf di:
1040, Schelleingasse 17
1140, Lützowgasse 14a
Vösendorf, Am Teich
PV22, D22:
1010, Kramergasse
1010, Wiesinger Straße/Stubenring
1160, Hasnerstraße
1210, Prager Straße
1220, Franz-Eduard-Matras-Gasse
1220, Walter-Zeman-Gasse
1220, Breitenleer Straße

Datenschutzbehörde empfiehlt Beschwerde

Ob in der Donaustadt, Floridsdorf, der Inneren Stadt oder Ottakring: Die sogenannten Besitzstörungsklagen vor Einfahrten sorgen in der ganzen Hauptstadt für Wirbel. Auf Anfrage von "Heute" erklärte ein Sprecher der Datenschutzbehörde bereits im März 2023, dass solche Sachverhalte im Rahmen eines Verfahrens nur abschließend geprüft werden.

Besitzer muss glaubhaftes Interesse glaubhaft machen

Für die österreichische Datenschutzbehörde steht fest: Laut Kraftfahrgesetz haben Privatpersonen das Recht, von der Kraftfahrbehörde Auskunft über Name und Anschrift der Zulassungsbesitzer zu erhalten. Der Grundstückbesitzer müsse dafür nur "ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen" und Fahrzeugdaten angeben – diese hält der Inhaber des Parkplatzes mittels zweier Kameras fest.

Fakt ist für Personen, die sich geschädigt fühlen: "Wer sich in seinem Datenschutzrecht verletzt fühlt, kann Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen."

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ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Überwachung mit den bestehenden Datenschutzregelungen – bei Beschwerden sollte man aber trotzdem aufpassen, denn: "Der Datenschutzbehörde können solche Fälle jedenfalls gemeldet werden. Bitte aber bedenken, dass die datenschutzrechtliche Beurteilung vom Tatbestand der Besitzstörung zu trennen ist" – mehr dazu hier.

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