"Geht's noch?"
Wiener Haushalt soll ORF-Gebühr gleich zweimal bezahlen
Obwohl Sandra und ihr Ehemann die gleiche Wohnung beziehen, wurde die ORF-Gebühr zweimal verrechnet. "Heute" sprach mit dem Rundfunk-Unternehmen.
Irritiert hielt Sandra T. (Name von der Redaktion geändert) vor wenigen Tagen gleich zwei Zahlungsaufforderungen des ORF-Gebührenservice in den Händen. Sowohl an ihren Ehemann als auch an die Wienerin selbst war diesbezüglich ein Schreiben gerichtet worden. Skurril ist allerdings, dass die beiden in der gleichen Wohnung leben. Auf keinen Fall möchte das Pärchen den vermeintlichen Irrtum so stehen lassen. "Heute" sprach mit dem ORF darüber.
Wienerin sauer – neue Berechnung sei nicht möglich
Eigentlich wird die neue ORF-Gebühr pro Haushalt nur einmal verrechnet. Davon ging auch ein Wiener Pärchen aus. Sie wurden kürzlich allerdings eines Besseren belehrt.
"Bei uns wurde die Gebühr von beiden, sprich von meinem Mann und von mir in Rechnung gestellt. Ich habe mehrere Male an den Beitragsservice geschrieben und auch dort angerufen. Allerdings hieß es, dass wir zweimal bezahlen müssen und es auch nicht mehr storniert wird. Eine neue Berechnung sei nicht mehr möglich. Geht's noch?", ärgert sich Sandra.
"Ich werde das bestimmt nicht zahlen"
Die Wienerin schickte dem OBS noch einmal beide Rechnungen, die ebenfalls die gleiche Adresse aufweisen, zu. Dadurch erhofft sich das Pärchen, dass möglicherweise doch noch ein Fehler erkannt wird.
"Ich werde das bestimmt nicht zahlen und ich lasse es sogar auf eine Gerichtsverhandlung ankommen! So eine Frechheit", ärgert sich Sandra. Ein Angehöriger der Wienerin ist auf ihre Pflege angewiesen, daher hat die Dame auch kein eigenes Einkommen. Umso ärgerlicher ist es für die beiden, dass die ORF-Gebühr nun zweimal fällig werden soll.
"Ursprünglich auf unterschiedlichen Standorten gemeldet"
Auf "Heute"-Anfrage äußerte sich der ORF wie folgt zu dem Vorfall: "Hierbei handelt es sich um Bestandskunden, die seit langer Zeit keine Rundfunkgebühren beziehungsweise Beiträge entrichtet haben und offene Forderungen bestehen. Herr und Frau T. waren ursprünglich an unterschiedlichen Standorten gemeldet. Offensichtlich erfolgte ein Umzug, der aber nicht der GIS mitgeteilt wurde."
Laut dem ORF wurde seitens der GIS eine Verlegung vorgenommen, die den beiden mitgeteilt wurde, mit dem Ersuchen um Kontaktaufnahme. Diese hätte allerdings nicht stattgefunden.
"Im Dezember 2023 wurden alle Bestandskunden der GIS über die Einführung des neuen, günstigeren ORF-Beitrag informiert. Jeder Hauptwohnsitz, auf dem mindestens eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, trägt zur solidarischen Finanzierung des ORF bei. Gleichzeit wurde um Überprüfung der bestehenden Daten ersucht. Auch hier ist leider keine Rückmeldung erfolgt", so der ORF abschließend. Mittlerweile hat das Unternehmen eine der zwei Forderungen an Familie F. zurückgezogen. Sandra und ihr Mann sind mehr als erleichtert.
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Auf den Punkt gebracht
- Das Wiener Ehepaar Martina und ihr Ehemann erhielten jeweils eine Zahlungsaufforderung für die ORF-Gebühr, obwohl sie in derselben Wohnung leben
- Trotz mehrmaliger Kontaktaufnahme mit dem Rundfunk-Unternehmen beharrte dieses darauf, dass beide die Gebühr bezahlen müssen, was zu großem Ärger bei dem Paar führte
- Der ORF begründete dies mit fehlenden Meldedaten, zog jedoch mittlerweile eine der Zahlungsaufforderungen zurück