Haftstrafen für Paar
Wiener (63) stundenlang mit Bambusrohr gefoltert
Mit ungehemmter Brutalität soll ein Paar auf einen 63-jährigen Bekannten losgegangen sein. Das Opfer wurde mehrere Stunden schwerst misshandelt.
Wirklich grün und blau geschlagen, mit Knochenbrüchen und Hämatomen am ganzen Körper: So furchtbar zugerichtet fanden Passanten einen 63-Jährigen am Abend des 26. Jänner 2020 regungslos auf der Straße und setzten die Rettungskette in Gang. Was genau der Schwerverletzte durchmachen musste, blieb lange unklar: Denn der schmächtige Mann machte aus Angst vor weiteren Angriffen bei der Polizei falsche Angaben.
Opfer überlebte nur knapp
Doch Ermittler konnten schlussendlich die regelrechte Folter-Orgie rekonstruieren, die sich am Nachmittag in der Wiener Wohnung seiner Lebensgefährtin (59) zugetragen haben soll. Demnach habe der arbeitslose Sohn (43) der Frau und dessen Freundin den Mann festgehalten und so lange geschlagen, getreten und mit einem Bambusstock malträtiert, bis ihm Rippen, das Brustbein und zwei Wirbel brachen. Durch den Stab verursachte Darmverletzungen führten zudem zu einer Bauchfellentzündung, wodurch es beim Mann im Spital zu einem lebensgefährlichen Leber- und Nierenversagen kam.
Der wegen schwerer absichtlicher Körperverletzung und Vergewaltigung angeklagte 43-Jährige und seine Freundin sollen das Opfer gezwungen haben, Tierfäkalien zu essen. Und das angeblich nur, weil der Pensionist aufgehört habe, die Mutter mit Geld zu versorgen. Die 59-Jährige belastete den arbeitslosen Sohn.
7 Jahre Haft für Sohn, drei Monate für Freundin
"Unser Verhältnis is besch****. Sie is a eigenes Kaliber und schiebt das lieber auf andere Leit'", plädierte der Angeklagte, genau wie seine mitangeklagte Freundin auch im zweiten Anlauf auf nicht schuldig. Sie behaupteten, das Opfer sei nicht mit ihnen gemeinsam in der Wohnung gewesen. Vergeblich, die Richterin machte diesmal kurzen Prozess: "Diese Geschichte ist so brutal, gewalttätig, empathielos. Das geht über den Normalfall hinaus. Eigentlich kann man das nur als Folter bezeichnen", sagte sie. Das nicht rechtskräftige Urteil des Schöffensenats: 7 Jahre Haft für den Sohn, 3 Monate bedingt für seine Freundin.