Wien
Wien greift durch! Nun auch Kontrolle an Stadtgrenzen
Wien bereitet sich für den Lockdown vor. Während der "Osterruhe" sollen nun auch die Stadtgrenzen von der Polizei kontrolliert werden.
Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) hat am Dienstag die Verordnung, die ab Gründonnerstag in Kraft treten wird, veröffentlicht. Ab dem 1. April werden Wien, Niederösterreich und das Burgenland weitestgehend heruntergefahren. In der Bundeshauptstadt gilt der Lockdown bis einschließlich 11. April. Da der Lockdown nun regional gilt und nicht auf das gesamte Land ausgeweitet wurde, wird Wien ab dem 1. April in der Zeit der "Osterruhe" auch seine Stadtgrenzen strenger kontrollieren. Dies geht am Dienstag aus der entsprechenden Verordnung hervor.
Laut Polizei sollen die Grenzen Wiens, zumindest zwischen dem 1. und 10. April, verstärkt kontrolliert werden. Insbesondere dann, wenn die beiden Nachbarn Niederösterreich und Burgenland das Leben nach dem 6. April wieder hochfahren und den Handel wieder öffnen.
Kommen Straßensperren?
Laut Verordnung darf die Wiener Stadtgrenze während des Oster-Lockdowns nur dann überquert werden, wenn man der Familie einen Besuch abstattet oder etwa Wandern geht. Strengstens untersagt sind im Gegensatz dazu Ausreisen, um in anderen Bundesländern, wo der Handel offen ist, shoppen zu gehen. Doch wie genau sollen diese Kontrollen der Stadtgrenze nun aussehen? Darüber wurde in "Wien heute" gesprochen. Innenministeriumssprecher Harald Sörös erläuterte:
"Man darf sich jedenfalls einmal nicht vorstellen, dass es Straßensperren in allen betroffenen Bundesländern geben wird, das wäre auch personell nicht umsetzbar. Dennoch muss man aber jederzeit an allen Örtlichkeiten, besonders in der Ostregion, mit Kontrollen rechnen.“
Stichprobenartige Kontrollen
Die Kontrollen darf man sich in diesem Fall aber nicht wie Grenzkontrollen zu anderen Ländern vorstellen. Viel eher werden hier stichprobenartige Kontrollen an den Hauptrouten durchgeführt. Zudem soll es auch lokale Schwerpunktkontrollen an den Verkehrsknotenpunkten geben. "Unterstützung kommt von der Autobahnpolizei und auch von Zivilstreifen", heißt es.
Bei einer Kontrolle muss glaubhaft gemacht werden, dass keine Gesetzeswidrigkeit vorliegt:
"Es geht immer darum, als Angehaltener oder als Beamtshandelter etwas glaubhaft zu machen. Sprich: Man muss dem Polizisten oder der Polizistin glaubhaft machen, dass man der Verordnung nicht zuwiderhandelt. Und dann sind es auch Entscheidungen im Einzelfall, ob der Sachverhalt dementsprechend glaubhaft wirkt, oder nicht", schildert Sörös.
Sollte dem aber nicht so sein, drohen Organmandate von etwa 100 Euro, sogar Anzeigen können verhängt werden. Die Kontrollen werden neben den oben angeführten Standorten auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus & Co) vorgenommen, erklärte die Polizei laut "wien.orf.at".