Wirtschaft

Westenthaler-Prozess muss wiederholt werden

Heute Redaktion
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Ex-FPÖ- und BZÖ.Politiker Peter Westenthaler (48) wird ein neuer Prozess gemacht. Der Oberste Gerichtshof hat am Donnerstag den vor einem Jahr gefällten Freispruch annulliert. Die erstinstanzliche Entscheidung wurde in beiden Anklagepunkten (schwerer Betrug und Untreue als Beteiligter) aufgehoben.

Dem Ex-FPÖ- und ehemaligem BZÖ-Politiker Peter Westenthaler (48) wird ein neuer Prozess gemacht. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag den vor einem Jahr gefällten Freispruch annulliert. Die erstinstanzliche Entscheidung wurde in beiden Anklagepunkten (schwerer Betrug und Untreue als Beteiligter) aufgehoben.
Der OGH-Senat gab damit den Nichtigkeitsbeschwerden der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Folge. Es geht um eine Zahlung von 300.000 Euro der Lotterien an eine BZÖ-Agentur 2005 und eine Subvention von einer Million Euro 2004 an die Bundesliga

Der Schöffensenat hatte im März 2015 keine hinreichenden Beweise gefunden, um Westenthaler in seinem Prozess wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter schuldig zu bekennen.

Hintergrund des Verfahrens: Die Zahlung von 300.000 Euro der Österreichischen Lotterien an eine BZÖ-Agentur vom Sommer 2006 auf Basis einer Scheinrechnung, sowie eine im Dezember 2004 vom Nationalrat genehmigte Subvention in Höhe von einer Million Euro an die Bundesliga gegangen, die der forcierten Förderung des Fußball-Nachwuchses dienen sollte, aber angeblich zweckwidrig verwendet wurde.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft bekämpfte mittels Nichtigkeitsbeschwerde, dass das Erstgericht in beiden Fällen bei Westenthaler in seiner Funktion als BZÖ-Obmann bzw. Bundesliga-Vorstand kein schuldhaftes Verhalten erkannte. Die Generalprokuratur schloss sich der Rechtsansicht der Anklagebehörde an , und empfahl dem OGH, die erstinstanzliche Entscheidung aufzuheben. Dem folgte jetzt der OGH.