Verhandlungen erfolgreich

Wer sich ab Jänner 2024 über mehr Gehalt freuen darf

Es ist fix! Arbeitgeber und Gewerkschaft haben sich bei den KV-Verhandlungen in der Sozialwirtschaft auf 9,2 Prozent Entgelterhöhung geeinigt.

Wer sich ab Jänner 2024 über mehr Gehalt freuen darf
Die Änderungen im Kollektivvertrag Sozialwirtschaft werden mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten.
IMAGO/Rolf Poss (Symbolbild)

Am 27. November 2023 fand die dritte und finale Verhandlungsrunde zum Kollektivvertrag Sozialwirtschaft zwischen der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) und den Gewerkschaften statt. Die Kollektivvertragsverhandlungen sind dabei in der Nacht auf Dienstag in der geplanten Zeit, nach harten, aber konstruktiven und fairen Verhandlungen, erfolgreich abgeschlossen worden. Die Vertreterinnen und Vertreter der SWÖ und der Gewerkschaften GPA und vida haben sich auf eine Entgelterhöhung von 9,2 Prozent geeinigt.

Darüber hinaus wurden Verbesserungen, wie eine Erhöhung des Flexibilisierungszuschlags, Abgeltungen spezifischer Belastungen im Behindertenbereich und die volle Anrechnung von facheinschlägigen Vordienstzeiten beim gleichen Arbeitgeber vereinbart.

"Starkes Teichen setzen"

"Mit diesem Abschluss konnten wir ein starkes Zeichen für die 110.000 Beschäftigten im Sozial- und Gesundheitsbereich setzen, die im letzten Jahr mit hohen Kosten aufgrund der Teuerung belastet wurden", sagt SWÖ-Verhandlungsführer Walter Marschitz. Die Inflationsrate wurde abgegolten und es kommt auch zu einer Reallohnerhöhung.

"Mit der Erhöhung über der Inflationsrate senden wir auch ein wichtiges sozialpolitisches Signal aus", erklärt SWÖ-Vorsitzender Erich Fenninger und betont: "Wir wissen, dass unsere Beschäftigten im vergangenen Jahr besonders unter der Teuerung gelitten haben. Gleichzeitig sind wir bereits jetzt und auch in Zukunft sehr gefordert, Arbeitskräfte zu gewinnen. Durch diese Entgelterhöhung wollen wir beide Probleme adressieren".

Arbeitszeitentlastung bei Teilzeitarbeit

Zur Entlastung der Teilzeit-Beschäftigten wurde eine Senkung der so genannten Pufferstunden bei Teilzeit-Mehrarbeitsstunden vereinbart. Marschitz: "Wir haben mit der Arbeitnehmerseite eine Senkung von 16 auf 8 Stunden vereinbart, damit erreichen wir den Großteil der Beschäftigten." 64 Prozent der Beschäftigten in der Sozialwirtschaft arbeiten in Teilzeit.

Verlängerung des Pflegezuschuss-Zusatz-KV

"Da es zu keiner Änderung der Anspruchsvoraussetzungen durch die kürzlich beschlossene Pflegereform kam und auch die Bereitschaft der Länder zu einer zusätzlichen Finanzierung fehlt, gab es in diesem Punkt bei den Verhandlungen keinen wirklichen Spielraum für die Sozialpartner", erklärt Marschitz. In Aussicht genommen wurde daher laut Marschitz eine Verlängerung des bestehenden Zusatz-KV bis 31. Dezember 2024, sobald das Pflegefondsgesetz im Parlament beschlossen wird.

Die Änderungen im Kollektivvertrag Sozialwirtschaft werden mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten. Davon betroffen sind 110.000 Beschäftigte in mehr als 100 verschiedenen Berufsgruppen. Die SWÖ umfasst mehr als 590 Mitgliedsorganisationen und ist der größte freiwillige Dachverband von Sozial- und Gesundheitsunternehmen in Österreich.

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