Oberösterreich
Wer nur einen Test hat, kriegt keinen Punsch mehr
Die Corona-Regeln in OÖ werden verschärft. Ab Montag gilt in vielen Bereichen 2-G. Heißt: Testungen reichen nicht mehr. Auch am Christkindlmarkt.
Wer sich nicht impfen lassen will, der muss heuer wohl auf seinen Punsch am Christkindlmarkt verzichten. Aufgrund der extrem ansteigenden Zahlen mussten der Bund und das Land OÖ die Maßnahmen im Hinblick auf Corona erneut verschärfen.
Aus 3-G wird 2-G: Überall dort, wo bislang 3-G galt, haben nur noch geimpfte und genese Personen Zutritt. Dies gilt für: körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie, Nachtgastronomie, Hotellerie und ähnliche Settings, den Kulturbereich (Theater, Kinos und Opern, nicht aber Museen), Sport, Freizeiteinrichtungen und für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen. In einer Übergangsfrist von 4 Wochen ist der Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test möglich.
Wer am Christkindlmarkt in Linz einen Punsch trinken oder Bratwürstel essen will, muss ein 2G-Bändchen herzeigen. Heißt: Muss geimpft oder genesen sein, ein Test reicht nicht mehr! Wer lediglich über den Markt flaniert, braucht ein solches nicht.
Antikörpertests sind nicht mehr als G-Nachweis gültig.
Mehr als 25 TeilnehmerInnen: 2G-Pflicht. Mehr als 50 TeilnehmerInnen: Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde bis eine Woche vor der Veranstaltung, Ernennung eines/einer COVID-19-Beauftragten, Erstellung eines Präventionskonzepts. Mehr als 250 TeilnehmerInnen: Bewilligung durch Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich. Generelle FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel, in Museen und Bibliotheken – überall dort, wo kein G-Nachweis vorgeschrieben ist.
Hochinzidenzgebiete-Erlass und damit Ausreisekontrollen fallen weg.
In Oberösterreich gibt es eine zusätzliche Maßnahme, die die Regel am Arbeitsplatz betrifft. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unten angeführten Bereiche gilt die 2,5 G Regel. Übergangsbestimmungen (bis 22. November) sind vorgesehen.
Die Bereiche, die von dieser oö. Regelung betroffen, sind umfassen körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Hotellerie Kultureinrichtungen wie Theater, Kinos, Kabaretts, Konzertsäle, Museen, Kunsthallen, kulturellen Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Archiven und Büchereien Spitäler sowie Alten- und Pflegeheime.
Zusätzlich wird das Schutzniveau in den Krankenhäusern erhöht. Hier kommt die bekannte 4 x 1-Regel zur Anwendung. Sie bedeutet konkret, dass Patienten täglich von einer Person für eine Stunde Besuch erhalten können.