Bis zu 3.600 Euro Strafe
Verkauf von selbstgebackenen Keksen: Razzia in Wien!
Wer selbstgemachte Weihnachtskekse verkauft, macht sich strafbar. Das Wiener Marktamt schaute nun in private Backstuben – und wurde fündig.
Vanillekipferl und Co gehören zu Weihnachten, wie Christbaum und Geschenke. Wer aber daheim Kekserl bäckt und diese dann über das Internet verkauft, bekommt nicht Besuch vom Christkind – sondern vom Marktamt. Denn auf die unerlaubte Konditor-Ausübung stehen bis zu 3.600 Euro Strafe. "Es geht hier um Verstöße gegen die Gewerbeordnung, das Lebensmittelrecht, Allergen-Informationsverordnung sowie Preisauszeichnungsgesetz, um nur einige zu nennen", so Marktamts-Chef Andreas Kutheil zu "Heute".
Preise liegen bei rund 30 Euro pro Kilo
Alle Jahre wieder kommt also nicht nur das Christuskind – sondern auch das Wiener Marktamt zu illegalen "Privat-Bäckern" von Weihnachtskeksen. Nach Recherchen auf Facebook, Instagram und willhaben schrieben die Kontrollore 52 Kekserl-Verkäufer an, die Vanillekipferl und Co über das Internet anboten. Der Preis der selbstgemachten Süßigkeiten liegt so bei rund 30 Euro pro Kilo, die Leckereien machen meist einen sehr professionellen Eindruck und sind auch hübsch verpackt, heißt es vom Marktamt. "Daher kann man auch nicht von häuslicher Nebenbeschäftigung sprechen", so Marktamtssprecher Alexander Hengl.
Seine Lieblingsausreden der ertappten Kekserl-Bäcker: "Die Kinder backen halt so gern…"
Bäckerinnen sind zwischen 25 und 70
Bilanz: In fünf Fällen handelte es sich um offizielle Betriebe, die ihre Kekserl aber als "hausgemacht" anboten. Ihnen droht keine Strafe. Vier Damen im Alter zwischen 25 und 70, die in den Bezirken 2., 3., 6. und 22. das Wohnungs-Backrohr zum Glühen brachten, wurden angezeigt. Strafe: jeweils 500 Euro. In den übrigen Fällen laufen noch die Erhebungen.
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Auf den Punkt gebracht
- In Wien wurden 52 "Privat-Bäcker" von Weihnachtskeksen vom Marktamt kontrolliert, da sie ihre selbstgemachten Kekse unerlaubt über das Internet verkauften.
- Die Strafen für Verstöße gegen die Gewerbeordnung und andere Vorschriften können bis zu 3.600 Euro betragen, wobei in einigen Fällen bereits Strafen von 500 Euro verhängt wurden.