Wien

Wegen Knie-OP bekommt Mutter keinen Energiebonus

Eine Wienerin schaute beim Energiekostenzuschuss durch die Finger, weil sie sich wegen einer Knie-Operation im Krankenstand befindet.

Amra Duric
Fünf Monate lang wartete eine Wienerin auf ihre Knie-Operation. Weil sie im Krankenstand ist, bekommt sie keinen Energiebonus.
Fünf Monate lang wartete eine Wienerin auf ihre Knie-Operation. Weil sie im Krankenstand ist, bekommt sie keinen Energiebonus.
iStock, privat

Die Strompreise schießen weiter durch die Decke. Mit einer Energiekostenpauschale will die Stadt Wien besonders Betroffenen unter die Arme greifen. Anspruchsberechtigte sind Beziehende der Mindestsicherung, Mindestpension, Arbeitslosenleistung und Beziehende der Wohnbeihilfe. Doch der Bonus, in Höhe von 200 Euro, landet nicht bei allen, die arbeitslos sind, am Konto.

Obwohl Nadine F. seit Ende ihrer Karenz im Oktober 2021 beim AMS gemeldet ist, wird ihr der Energiekostenzuschuss verwehrt. Der Grund: Die Wienerin ist seit Februar 2022 im Krankenstand und fällt deswegen aus der Gruppe der Anspruchsberechtigten raus.

"Im Februar wurden meine Knieprobleme wieder akut, deswegen ließ ich mich krankschreiben. Bei einem MR-Termin wurde festgestellt, dass mein Meniskus gerissen ist, ich eine Fehlstellung der Kniescheibe und einen Knorpelschaden habe."

Im Video erklärt: So viel Geld bekommen Wiener jetzt>>

Im Gespräch mit "Heute" berichtet die 34-jährige Mutter frustriert: "Im Februar wurden meine Knieprobleme wieder akut, deswegen ließ ich mich krankschreiben. Bei einem MR-Termin wurde festgestellt, dass mein Meniskus gerissen ist, ich eine Fehlstellung der Kniescheibe und einen Knorpelschaden habe. Zusätzlich wurde noch eine etwa fünf Zentimeter Zyste festgestellt."

Auch nach einigen Besuchen beim Orthopäden und insgesamt sieben Kortison-Injektionen war bei der Wienerin keine Besserung in Sicht. "Nach fünf Monaten Wartezeit bin ich dann im Juni endlich operiert worden. Ich bekam eine Schiene die mein Knie stabilisiert, die muss ich noch bis circa Ende Juli tragen. Dann kommt noch die Physiotherapie, die auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird."

"Ich finde das eine bodenlose Frechheit"

Als die Wienerin die fehlende Finanzspritze auf ihrem Konto bemerkte, kontaktierte sie die Stadt Wien. Dort wurde ihr erklärt, dass die Wiener Energiekostenpauschale an die rechtlichen Bestimmungen des Wiener Energieunterstützungsgesetzes gebunden sei und man dadurch bei einem individuellen Fall nicht weiterhelfen könne.

"Hatten Nachzahlung von fast 500 Euro"

Für die 34-Jährige kam die Antwort wie ein Schlag ins Gesicht. "Ich finde das ist eine bodenlose Frechheit. Unsere Stromkosten sind auch gestiegen. Für das Jahr 2021 hatten wir eine Nachzahlung von fast 500 Euro. Die Betriebskosten Abrechnung wird jetzt im Juli erst kommen, da wird auch noch einiges nach zu zahlen sein. Unsere finanzielle Situation ist momentan mehr als angespannt. Lebensmittel und alles, was noch so anfällt, wird von meinem Krankengeld bezahlt, was natürlich auch fast nicht fürs ganze Monat reicht. Aber ich denke, momentan kämpft jeder und genau deswegen finde ich das Verhalten unserer Stadt-Chefs bezüglich der Energiekostenpauschale einfach nur rotzfrech,"  zeigt sich Nadine F. verärgert.

Österreichischer Strompreisindex August 2022.
Österreichischer Strompreisindex August 2022.
Energieagentur

Kein Bonus für Krankengeldbezieher

Ebenfalls verärgert ist Reinhard H. Auch er hat die Wiener Energiekostenpauschale nicht ausbezahlt bekommen. "Ich habe Arbeitslosengeld bezogen, aber seit Mitte September 2021 bin ich im Krankenstand. Am Einkommen selber ändert sich bei mir nichts, nur die auszahlende Stelle ist eben nicht mehr das AMS, sondern die Krankenkassa. Bei der Wiener Energiekostenpauschale sind kranke Menschen, die im Stichmonat April Krankengeld bezogen haben und daher nicht beim AMS gemeldet waren, ausgeschlossen - bei den Boni des Bundes waren sie aber immer dabei", so der 45-Jährige im "Heute"-Interview.

Auf "Heute"-Anfrage bestätigte eine Sprecherin der MA40: "Personen mit Krankengeldbezug haben keinen Anspruch auf den Bonus. Berechtigt sind Personen, die Mindestsicherung, Mindestpension, eine Arbeitslosenleistung oder Wohnbeihilfe beziehen. Das wurde im Gemeinderat so beschlossen."

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