Tirol

Waschbecken verstopft, Installateur will über 1.000 €

Eine 60-jährige Tirolerin verständigte via 24-Stunden-Hotline einen Installateur. Dieser verlangte für die "Reparatur" einen vierstelligen Betrag.

Michael Rauhofer-Redl
Der Installateur verrechnete einen enorm hohen Preis. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts des Sachwuchers. (Symbolbild)
Der Installateur verrechnete einen enorm hohen Preis. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts des Sachwuchers. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Aufgrund eines verstopften Waschbeckens verständigte eine 60-jährige Österreicherin in Rum (Bezirk Innsbruck-Land) am vergangene Woche einen 24-Stunden-Installationsnotdienst, dessen Nummer sie zuvor bei einer Suche im Internet gefunden hatte. Gegen 13:30 Uhr erschien daraufhin ein Handwerker, führte die Reparatur durch und verlangte einen niedrigen vierstelligen Eurobetrag.

Trotz Bedenken bezüglich des hohen Preises beglich die Österreicherin die Rechnung und der Handwerker verließ die Wohnung gegen 15:00 Uhr. Da es nach der Reparatur noch immer aus dem Siphon tropfte, kontaktierte die 60-Jährige wieder den Handwerker.

Installateur ruinierte Siphon

Dieser kam erneut in die Wohnung und teilte der Frau schließlich mit, dass sie dieses Problem selbst durch den Kauf eines neuen Siphons beheben müsse. Bei der Reparatur wurde offensichtlich das Siphon beschädigt. Durch die Tat entstand der Österreicherin ein Schaden im unteren vierstelligen Eurobereich. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts auf Sachwucher.

Der Gesetzesparagraf für Sachwucher (§155 StGB, Anm.) sieht vor, dass eine Person, die "gewerbsmäßig die Zwangslage, den Leichtsinn, die Unerfahrenheit oder den Mangel an Urteilsvermögen eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine Ware oder eine andere Leistung einen Vermögensvorteil versprechen oder gewähren läßt, der in auffallendem Mißverhältnis zum Wert der eigenen Leistung steht", mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen ist.

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