Salzburger Gemeindewahl

Wahlkarte kann nur noch bis Donnerstag beantragt werden

Bis Donnerstag können diejenigen, die bei der Gemeindewahl am Sonntag nicht im eigenen Wahllokal wählen können, noch eine Wahlkarte beantragen.

Newsdesk Heute
Wahlkarte kann nur noch bis Donnerstag beantragt werden
Wahlplakate für die Gemeinderatswahlen- und Bürgermeisterwahlen der Stadt Salzburg am 10. März.
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Eine Wahlkarte brauchen alle Salzburger, die an der Gemeinde- und Bürgermeisterwahl teilnehmen wollen, es aber am Sonntag (10. März) nicht persönlich an die Urne schaffen, etwa weil sie verreist, bettlägerig oder gehunfähig sind.

Diese kann bis spätestens 7. März online unter www.wahlkartenantrag.at, bei der jeweiligen Heimatgemeinde im Gemeindeamt persönlich während der Amtsstunden oder per E-Mail beantragt werden, wie das Land Salzburg in einer Aussendung berichtet.

Um gezählt zu werden, muss die Briefwahlstimme bis zum Schließen des letzten Wahllokals der eigenen Gemeinde bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde eingetroffen sein. Die Wahlkarte kann am Wahltag auch in einem geöffneten Wahllokal der eigenen Gemeinde abgegeben werden. Zugeklebt und mit Unterschrift auf dem Kuvert gelten sie als Briefwahl und können entweder selbst oder von einem anderen abgegeben werden.

"Fliegende Wahlkommission"

Für Menschen, die am Wahltag im Krankenhaus, im Pflegeheim oder in einer Kuranstalt sind, gibt es eigene Wahllokale. Wer am Wahltag zu Hause bettlägerig ist, kann entweder eine Wahlkarte beantragen oder um den Besuch einer "fliegenden Wahlkommission" anfragen. In beiden Fällen nutzt man den Wahlkartenantrag unter www.wahlkartenantrag.at. Die fliegende Wahlkommission nimmt am Wahltag den Stimmzettel in den eigenen vier Wänden entgegen.

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Auf den Punkt gebracht

  • Bis Donnerstag besteht die Möglichkeit, eine Wahlkarte für die Gemeindewahl am Sonntag zu beantragen, was für Salzburger relevant ist, die aus verschiedenen Gründen nicht persönlich zur Wahl gehen können
  • Die Wahlkarte kann online, persönlich im Gemeindeamt oder per E-Mail beantragt werden und muss rechtzeitig eingehen, um gezählt zu werden
red
Akt.
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