Niederösterreich
Wahlkampfkosten überschritten: 26.000 € Strafe für VPNÖ
Wegen der Überschreitung der Wahlwerbungsausgaben im Zuge der Landtagswahl 2018 muss die ÖVP Niederösterreich 26.000 Euro Strafe zahlen.
Urteilsspruch des Niederösterreichischen Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats (NÖ UPTS) im Zuge der NÖ Landtagswahl 2018: Die Volkspartei Niederösterreich habe bei der Landtagswahl 2018 die gesetzliche Wahlkampfkostengrenze von sechs Millionen Euro um 647.779,50 Euro überschritten. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat im Land verhängte dafür eine Geldbuße von 26.000 Euro.
26.000 Euro Geldbuße
Der Urteilsspruch im Wortlaut: "Der Niederösterreichische Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat hat (...) aufgrund der im Verfahren vorgelegten Unterlagen wegen der Überschreitung der Beschränkung der Wahlwerbungskosten wie folgt beschlossen: Die politische Partei „Volkspartei Niederösterreich (ÖVP)“ ist gemäß § 110 Abs. 4 der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) verpflichtet, wegen der Überschreitung der Wahlwerbungsausgaben bei der Wahl zum Niederösterreichischen Landtag am 28. Jänner 2018 eine Geldbuße in der Höhe von 26.000 Euro zu entrichten."
In der Sitzung vom 6. November 2019 war der NÖ UPTS nach Prüfung und Beurteilung der vorgelegten Unterlagen zum Ergebnis gekommen, dass die VPNÖ die maximale Höchstgrenze für Wahlwerbungsausgaben von 6 Mio. Euro um 647.779,50 überschritten hatte. Die VPNÖ wurde in weiterer Folge unter Darstellung der vorstehenden Annahmen entsprechend dem Beschluss des NÖ UPTS zur Stellungnahme aufgefordert. Von der VPNÖ wurde dem NÖ UPTS mit Schreiben vom 23. Jänner 2020 eine Stellungnahme übermittelt.
Wahlhektik, dringende Inserate
In der Stellungnahme der VPNÖ hieß es unter anderem: „Mittlerweile haben Gespräche mit Bezirksgeschäftsführern, Abteilungsleitern und Referenten im Hause stattgefunden und es hat sich herausgestellt, dass den 20 Bezirken in Niederösterreich klare Budgets betreffend Ausgaben zugeteilt worden sind, die allerdings aufgrund von notwendigen letzten Wahlwerbungsaktionen, die vor dem 28. Jänner 2018 stattgefunden haben, nicht eingehalten werden konnten."
Und weiter: "Wie die einzelnen Bezirksgeschäftsführer mitteilen, war es einfach nicht möglich, in der Wahlhektik die einzelnen Posten dermaßen zu gestalten, dass es zu keinen kleineren Budgetüberschreitungen kommen konnte. Die entstandenen Mehrkosten wurden jeweils korrekterweise erfasst und dargelegt. Wenn man die marginalen Überschreitungen jeweils jedoch mit 20 multipliziert, so ergibt dies bereits einen Teil der überschrittenen Obergrenze der Wahlwerbungskosten (...)" Dazu wäre es dringend notwendig gewesen, "knapp vor dem Wahltag am 28. Jänner 2018 weitere Inserate (...) zu beauftragen um verschiedene Unklarheiten im Detail zu erklären und nahezubringen".
"(...) Letztlich ist jedenfalls zu beachten, dass die Volkspartei Niederösterreich nicht steuerpflichtig ist, d.h. kein Steuerrechtssubjekt darstellt und somit keinesfalls vorzugssteuerabzugsfähig ist, sodass in all den Ausgabenpositionen 20 Prozent an den Österreichischen Staat bereits vorweg seitens der Lieferanten abgeführt werden und somit der Nettobetrag der Wahlkosten 2018 weit unter der gesetzlich vorgesehenen Grenze von Euro 6.000.000,00 liegt. Leider ist hier keine präzise Angabe im Parteiengesetz enthalten. All diese angeführten Argumente sind realistisch nachprüfbar und wir ersuchen um Kenntnisnahme sowie somit von einer Strafe bzw. Geldbuße abzusehen.“
Dennoch kam nun der Urteilsspruch des Senats mit der Geldbuße in Höhe von 26.000 Euro.
Ebner: "Übernehme volle Verantwortung"
Dazu VPNÖ-Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner: "Als Volkspartei NÖ haben wir die Wahlkampfkostenobergrenze klar unterschritten. Aber zur Gesamtrechnung müssen hunderte Kostenstellen von Kandidaten, Teilorganisationen, Gemeinden und Bezirken addiert werden. Daraus ist eine Überschreitung entstanden, in einem Volumen, das uns selbst überrascht hat - alle Teile der Volkspartei NÖ haben sich unglaublich intensiv eingebracht. Als Wahlkampfmanager und Geschäftsführer übernehme ich dafür die volle Verantwortung." Auf Rechtsmittel werde die VPNÖ verzichten.
"Schummelei muss ein Ende haben"
Kritik hagelte es von der Opposition. Grünen-Landessprecherin Helga Krismer: „Nach dem Chaos mit dem Wahlrecht der ZweitwohnsitzerInnen in Niederösterreich hat die Volkspartei nun auch bei ihren Wahlkampfausgaben getrickst und geschummelt. Wie kann man unabsichtlich und unwissentlich fast 650.000 Euro in einem Wahlkampf ausgeben? Die Schummlerei und Trickserei der Mehrheitspartei müssen ein Ende haben. Es muss auch klar aufgeklärt werden, warum und wofür diese Partei so viel zusätzliches Steuergeld für ihren Wahlkampf ausgeben hat."
Wolfgang Kocevar, Landesgeschäftsführer der SPNÖ, sei "entsetzt über die enorme Überschreitung von fast 650.000 Euro bei einer ohnehin großzügigen Grenze von sechs Millionen Euro". Und: „Wenn Ebner heute sagt, er übernimmt die ,volle Verantwortung', so fragt man sich, wie sieht diese aus? Jeder Parteimanager weiß, wie sich die Wahlkampfkosten zusammensetzen – das alle Kosten aus allen Organisationseinheiten addiert werden. Die Überraschung, die da gespielt wird innerhalb der ÖVP NÖ, hält sich bei mir in Grenzen“, meint Kocevar.
"Mehr Prüfrechte für Rechnungshof"
Neos-Landessprecherin Indra Collini sagt: „Dass es die ÖVP mit dem Geld der Steuerzahler und einem sauberen Wahlkampf nicht so genau nimmt, wissen wir spätestens seit der dreisten Wahlkampfkostenüberschreitung im Bund und der jüngsten Vereinsmeierei um die Alois-Mock-Stiftung. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass es auch in der Volkspartei NÖ die Ansicht gibt, Macht mit Geld kaufen zu können. Dass die ÖVP nicht in der Lage ist, sich im Wahlkampf an die allgemeinen Spielregeln zu halten, macht deutlich, dass der Rechnungshof endlich wirksame Prüfrechte braucht. Und es braucht drastische Strafen – vor allem wenn es sich um Wiederholungstäter handelt.“
Für die VPNÖ ist es übrigens bereits der zweite Verstoß gegen die Begrenzung der Wahlkampfkosten: Im Landtagswahlkampf 2013 hatte die Partei 8,9 Mio. Euro ausgegeben und 100.000 Euro Strafe bezahlt. Damals lag die Grenze noch bei sieben Millionen Euro, 2017 wurde eine Grenze von sechs Millionen Euro beschlossen.