Niederösterreich

Wahl des Stadtsenats in Krems wird angefochten

Neos, FPÖ und MFG orten ein ungerechtes Rechenverfahren, das nicht den Wählerwillen abbildet: Der Ausgang der Stadtsenatswahl wird angefochten.

Heute Redaktion
Magistrat in Krems: Die SP bleibt stimmenstärkste Kraft
Magistrat in Krems: Die SP bleibt stimmenstärkste Kraft
Daniel Schreiner

Die Gemeinderatswahl in Krems ist geschlagen, auch die konstituierende Sitzung ging bereits über die Bühne, die neue Kremser Stadtregierung steht.

"Nik - Neos in Krems", FPÖ und MFG legten jetzt aber Einspruch ein, kritisiert wird die Sitzverteilung im Stadtrat. Zugrunde liegt das d'hondtsche Verfahren, bei Abrundungen würden Großparteien eher als kleinere Parteien profitieren.

"System wirkt stark mehrheitsfördernd"

Einen ähnlichen Fall gab es in Groß Gerungs (siehe unten) nach der Wahl 2020, hier ging es bis zum Verfassungsgerichtshof hinauf. Bei einem Erfolg der Anfechtung würde die FPÖ übrigens gar nicht profitieren, sondern nur Neos und KLS, doch der Opposition gehe es um den Wählerwillen. Es gehe um die Grundrechte, heißt es seitens von Neos.

Die drei Kremser Parteien schalten auch in Krems den Verfassungsgerichtshof ein: Neos, FPÖ und MFG fordern, dass die Richtigkeit der Mandatsaufteilung über das D’Hondtsche System besteht - oder eben nicht.

Übt Kritik: Andreas Bors
Übt Kritik: Andreas Bors
privat

"Ich halte das d'Hondtsche System bei Wahlen, bei denen wenige Mandate zu vergeben sind, für verfassungswidrig. Dieses System wirkt stark mehrheitsfördernd und ist daher mit den Grundsätzen der Verhältniswahl nicht vereinbar. Der Wählerwille bildet sich in der Mandatsverteilung nicht mehr ab", so FPÖ-Landesparteisekretär Andreas Bors.

Rechtsstreit in Groß Gerungs

Rückblick: Nach einem Rechtsstreit um die Besetzung der Gemeindevorstandsmandate und zwei Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) waren vor fast genau einem Jahr in Groß Gerungs (Bezirk Zwettl) die Stadträte zum dritten Mal gewählt worden. Die ÖVP verlor zwei der fünf Sitze. Die FPÖ und die Bürgerliste GERMS teilen sich das vom VfGH mit Entscheid vom 5. Oktober zugesprochene Mandat. Der zweite Sitz ging an die SPÖ.

Zankapfel war die Gemeindevorstandswahl, bei der alle fünf Sitze an die ÖVP gegangen waren. Die Mandate waren gemäß des Verfahrens nach d'Hondt - das große Parteien bevorzugt - statt nach dem Verhältnis der Parteisummen zugeteilt worden. Demnach würden gemäß des Ergebnisses der Gemeinderatswahl vom 26. Jänner 2020 der ÖVP drei und der SPÖ und der FPÖ je ein Stadtratsposten zustehen. Das Votum für den Gemeindevorstand wurde von der Bürgerliste GERMS und von der FPÖ angefochten und in Folge vom VfGH aufgehoben.

"In der Zwischenzeit wurde die Gemeindeordnung durch den NÖ Landtag jedoch repariert und das d'Hondtsche Verfahren explizit ins Gesetz geschrieben", teilte die FPÖ mit. Zum zweiten Mal gingen alle Sitze an die ÖVP, die Wahl wurde erneut von der Bürgerliste GERMS und den Freiheitlichen angefochten. Der VfGH hob den Urnengang erneut auf. "Für das neuerlich zu wiederholende Wahlverfahren bedeutet dies, dass die Verteilung der Mandate nach jener Rechtslage zu erfolgen hat, die dem Erkenntnis des VfGH vom 8. Oktober 2020 zugrunde lag", hieß es demnach in dem Urteil.

"Ein juristischer Marathon"

"Es war ein juristischer Marathon, den wir Freiheitliche gemeinsam mit der Bürgerliste GERMS gelaufen sind", sagte FPÖ-Bezirksparteiobmann Alois Kainz damals. Dem Parteiübereinkommen der FPÖ Groß Gerungs und der Bürgerliste GERMS zufolge wird GERMS-Gemeinderat Markus Kienast das Mandat in der ersten Hälfte der verbleibenden Legislaturperiode - beginnend mit dem Wahltag am 4. November 2021 bis einschließlich 31. Mai 2023 - ausüben. Ab dann haben die Freiheitlichen den Sitz im Stadtrat inne.

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