Politik

Vom Gehalt abgezogen? So wird ORF-Gebühr kassiert

Die neue ORF-Gebühr ist fast beschlossene Sache, dass sie alle zahlen werden auch. Doch wie sie gezahlt werden wird, ist vorerst noch ein Rätsel.

Rene Findenig
Wird die ORF-Gebühr künftig am Gehaltszettel stehen? Eher nicht, wie ein Gedankenspiel zeigt.
Wird die ORF-Gebühr künftig am Gehaltszettel stehen? Eher nicht, wie ein Gedankenspiel zeigt.
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"Das zahle ich sicher nicht" ist momentan wohl der meistkommentierte Satz in den sozialen Medien bei allen Postings, die sich um das Thema ORF-Gebühr drehen. Doch wird man wirklich die Wahl haben, zu zahlen oder die Zahlung zu verweigern? Offenbar nicht wirklich. Befreit von der ORF-Gebühr sollen nur jene Betroffenen sein, die schon bisher von der GIS befreit waren. Für alle anderen soll es heißen: Brieftasche auf! Wie das funktionieren soll, steht noch nicht fest, es gibt aber mehrere Wege, mit denen das möglich wäre.

Spekuliert wurde zuletzt etwa damit, dass der ORF-Beitrag künftig einfach vom Gehalt oder der Pension abgezogen wird. Das ist zwar möglich, aber unwahrscheinlich, denn einerseits wäre eine Regierung, die dies durchsetzt, wohl mit massiver Kritik konfrontiert, andererseits wäre auch die Durchführung gar nicht so einfach, wie sie sich anhört. Da nur jeder Haushalt und nicht jede im Haushalt gemeldete oder lebende Person die Gebühr zahlen muss, würde es einen großen organisatorischen Aufwand bedeuten, bei mehreren Verdienern denjenigen herauszufinden, der für die Gebühr aufkommen soll.

Formular-Lösung als wahrscheinlichste Variante

Gleiches gilt für einen ins Spiel gebrachten Abzug der Gebühr über die Stromrechnung – bei mehreren Personen, die pro Haushalt auf der Rechnung stehen, müsste ein einzelner Zahler bestimmt werden. Dass dies vermutlich nicht so kommen werde, schätzt auch ORF-Moderator Armin Wolf so ein. Erst kürzlich twitterte er: "Ich bezweifle sehr, dass das in Österreich wer ernsthaft überlegt." Doch wie soll das Ganze dann funktionieren? Am wahrscheinlichsten ist eine Umsetzung per Formular, wie es bereits mit der Haushaltsabgabe in Deutschland seit 1. Jänner 2023 der Fall ist.

Was passiert, wenn man einfach nicht zahlt?

In Deutschland zahlt jeder Haushalt einen geräteunabhängigen Pflichtbeitrag von 18,36 Euro im Monat. Gezahlt werden kann dabei entweder quartalsweise in der Mitte von drei Monaten, im Voraus für ein Quartal, für ein Halbjahr oder für ein ganzes Jahr. Jeder Haushalt bekommt dabei Post vom Beitragsservice, wenn die Adresse beim Meldeamt aufscheint und es zu der Adresse keine Beitragszahlung gibt. Gezahlt werden kann per Überweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren. Sobald man also an einer Adresse gemeldet ist, kommt man der Aufforderung zur Zahlung der Gebühr nicht aus.

Und was passiert, wenn man einfach nicht zahlt? Dann gibt es wieder unangenehme Post. In Deutschland gibt es keine Mahnungen, sondern einen Beitragsbescheid mit einem Säumniszuschlag, der bis zu acht Euro ausmacht und sich mit immer weiteren Bescheiden summiert. Ignoriert man die Zahlungsaufforderungen weiterhin, kommt es richtig dick. Denn dann kommt irgendwann ein Vollstreckungsbescheid, der bis zur Lohnpfändung führen kann – oder dass ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, um das Geld einzutreiben. Außerdem kann auch noch eine saftige Strafzahlung dazukommen.

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