Nach Strafen

Vignette zweimal falsch gelocht – Frau klagt Tankstelle

Eine Autofahrerin wurde wegen einer ungültigen Zwei-Monats-Vignette bestraft. Mitarbeiter einer Tankstelle hatten diese falsch gelocht – sie klagte.

Österreich Heute
Vignette zweimal falsch gelocht – Frau klagt Tankstelle
Der Tankstellen-Betreiber wollte die Strafe nicht übernehmen, die Frau klagte daher (Symbolbilder).
Getty Images, iStock, ADAC

Mit vollstem Vertrauen, dass die Mitarbeiter einer Tankstelle im Raum Hall (T) ihre Zwei-Monats-Vignette richtig gelocht hatten, fuhr eine Tirolerin auf die Autobahn A 12 auf. Doch dann kam das böse Erwachen: Die Frau erhielt zweimal eine Strafe in Höhe von je 120 Euro.

Die Lenkerin suchte die Tankstelle heuer am 5. Jänner auf: Sie tankte, kaufte ein Getränk – und eine Zwei-Monats-Vignette, gültig ab sofort, da sie nach dem Tanken gleich auf die Autobahn auffahren wollte, berichtet die "Tiroler Tageszeitung" (TT).

Frau sollte 240 Euro Ersatzmaut zahlen

Als sich die Tirolerin die Vignette genauer ansah, bemerkte sie, dass eine Zahl falsch gelocht war. Sie ging wieder zurück und ließ sich eine neue Vignette lochen – dieses Mal sogar mithilfe einer zweiten Tankstellen-Angestellten. Nach einem kurzen Blick – die Zahlen 1 und 5 waren gelocht – klebte sie die Vignette auf die Windschutzscheibe und fuhr los.

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    Auf der Inntalautobahn (A12) lösten die Kontrollgeräte der Asfinag zweimal aus – insgesamt 240 Euro Ersatzmaut sollte die Tirolerin daraufhin blechen. Wie sich im Nachhinein herausstellte, hatte das Tankstellen-Personal die Zahlen verwechselt – statt 5. Jänner war die Vignette erst ab 1. Mai gültig.

    Tankstellen-Betreiber lehnte Haftung ab

    Wütend wandte sich die Lenkerin an die Tankstelle, wollte, dass die 240 Euro übernommen werden. Doch der Betreiber lehnte jede Haftung ab – es sei ja nicht gesichert, dass die Frau das Gültigkeitsdatum richtig angegeben habe, außerdem handle es sich bei der Lochung um "ein kinderleichtes System". Kunden treffe zudem nach Überreichung der Vignette "eine entsprechende Überprüfungspflicht", die Mautordnung der Asfinag verankere solche Mitwirkungs- und Kontrollpflichten, lauteten die Argumente des Betreibers.

    Die Frau holte sich daraufhin juristischen Beistand und klagte – mit Erfolg. Durch das Tanken sei die Kundin Vertragspartei geworden und genoss daher Schutz- und Sorgfaltspflichten seitens des Personals, meinte Richter Gerhard Mitteregger laut "TT" am Bezirksgericht Innsbruck. Der Gültigkeitswunsch mit dem Hinweis auf die umgehende Benutzung der Autobahn sei unmissverständlich dargelegt worden.

    Aufgrund der Einfachheit durfte sich die Kundin darauf verlassen, dass die gewünschte Lochung auch vorgenommen wird
    Gerhard Mitteregger
    Richter am Bezirksgericht Innsbruck

    "Die beklagte Partei bringt vor, dass es sich bei der Lochung um ein kinderleichtes System handelt. Gerade aufgrund dieser Einfachheit durfte sich die Kundin aber darauf verlassen, dass die gewünschte Lochung auch vorgenommen wird und es nach dem ersten Versuch die Mitarbeiter der Tankstelle an diesem Tag doch noch irgendwann geschafft hätten, eine richtige Lochung vorzunehmen." Der Tankstellenbeitreiber muss daher die 240 Euro Ersatzmaut übernehmen. Hinzu kommen noch 1.135 Euro Prozesskosten und die Anwalts-Honorare.

    Auf den Punkt gebracht

    • Eine Tirolerin wurde wegen einer falsch gelochten Zwei-Monats-Vignette zweimal mit je 120 Euro bestraft und klagte daraufhin erfolgreich die Tankstelle, die die Vignette falsch gelocht hatte
    • Das Bezirksgericht Innsbruck entschied, dass die Tankstelle die 240 Euro Ersatzmaut sowie 1.135 Euro Prozesskosten und Anwalts-Honorare übernehmen muss, da die Kundin auf die korrekte Lochung vertrauen durfte
    red
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