Gültigkeit wichtig
Diese teure Falle droht dir bei Vignette als Geschenk
Die neuen Vignetten für das Jahr 2024 sind ein beliebtes Geschenk. Aber: Neben Neuerungen gibt es auch eine Falle, in die du tappen könntest.
Das neue Vignettenjahr startete am 1. Dezember 2023 – damit begann auch die Gültigkeit für die neue Klebevignette in Sonnengelb und die digitale Vignette 2024. Heuer gibt es allerdings eine Reihe Neuerungen neben der Farbe der Vignette – und die sind auch wichtig, wenn du die Vignette entweder verschenkst oder sie als Geschenk bekommst.
"Neu im Angebot ist etwa erstmals die 1-Tages-Vignette. Sie ist wie auch die 10-Tages-Vignette bei Online-Kauf fortan sofort nach Kauf gültig", so Asfinag-Geschäftsführerin Claudia Eder. Eine Jahres-Vignette ist maximal 14 Monate gültig – die Vignette 2024 berechtigt somit bis zum 31. Jänner 2025 zur Fahrt auf Autobahnen und Schnellstraßen.
Falle lauert bei digitaler Vignette
"Sieben von zehn Jahres-Vignetten sind bereits digital, die Vorteile haben viele unserer Kund:innen bereits überzeugt", so Eder. Hier lauert aber auch eine Falle: Die digitale Jahres-Vignette 2024 ist mit einfachen Schritten im Asfinag-Mautshop und über die Asfinag-App erhältlich. Wichtig dabei: Kundinnen und Kunden müssen die Konsumentenschutzfrist bei Online-Käufen beachten.
Denn: Gemäß der "Europäischen Richtlinie für Konsumentenschutz" können Kund:innen vom Online-Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung zurücktreten – die digitale Vignette ist deshalb erst 18 Tage nach dem Kauf gültig. Für Unternehmer:innen ist die digitale Vignette wiederum sofort gültig.
Was teurer wird – und was nicht
Die 1-Tages-Vignette für Pkw wird es um 8,60 Euro beziehungsweise für Motorräder um 3,40 Euro geben. Bei der vor allem von Urlauber:innen genutzten 10-Tages-Vignette kommt es zu einer leichten Anpassung von bisher 9,90 Euro auf 11,50 Euro. Der Preis der 2-Monats-Vignette sinkt aufgrund der neuen gesetzlichen Preisstaffelung von 29 auf 28,90 Euro.
Der Preis der Jahres-Vignette bleibt unverändert bei 96,40 Euro. Die Preisstaffelung sowie die eigentliche Einführung der 1-Tages-Vignette beruht dabei auf der Umsetzung der Vorgaben der EU-Wegekostenrichtlinie.