Wirtschaft
Viele Änderungen – das wird ab 1. Juli für dich teurer
Mit dem 1. Juli gibts nicht nur Corona-Lockerungen, sondern auch zahlreiche Änderungen, die den Österreichern künftig aufs Geldbörserl drücken werden.
Ab Donnerstag ist die Maskenpflicht vielerorts Geschichte, die Corona-Sperrstunde in Lokalen wird aufgehoben, der Mindestabstand ist nicht mehr und auch die Quadratmeterbeschränkungen im Handel fällt. Mit 3-G-Regel kann endlich wieder in die Nacht hinein gefeiert und getanzt werden.
Die Corona-Lockerungen sind aber nicht das einzige, das ab 1. Juli neu wird. Mit diesem Datum gibt es auch einige andere teils weitreichende Änderungen in Österreich. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Steuergrenze für Warensendungen abgeschafft
Wer bisher Waren aus Nicht-EU-Staaten bestellt hat, musste bis zu einem Wert von 22 Euro keine Einfuhrumsatzsteuer – 20 Prozent auf die Summe des Warenwerts, Portos und Zolls – entrichten. Mit dem 1. Juli wird die Zollfreigrenze nun abgeschafft. Wer also häufig etwa in China oder den USA bestellt, muss ab sofort tiefer ins Geldbörserl greifen.
"Schnäppchenkäufe außerhalb der EU müssen nunmehr ab den ersten Cent versteuert werden. Das schafft Steuerfairness zwischen den Marktteilnehmern und fördert den heimischen Handel", freut sich Rainer Trefelik, Obmann der Bundesparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) über die Umsetzung einer jahrelangen Forderung.
Zoll muss weiter zusätzlich ab einem Warenwert von 150 Euro entrichtet werden. Diese Freigrenze bleibt bestehen, auch wenn sie der Handels-Obmann ebenso gerne kippen würde: "Um faire Bedingungen in der EU zu schaffen, muss die 150 Euro-Zollfreigrenze wegfallen".
NoVA-Erhöhung: Neuwagen werden teurer
Einen weiteren Dämpfer gibt es für Autofahrer: die Normverbrauchsabgabe (NoVA), die beim Kauf von Neuwagen zu entrichten ist, wird ab 1. Juli je nach CO2-Ausstoß des Autos teils empfindlich angehoben – und jährlich weiter verschärft.
Konkret geht es dabei um ein Absenken des CO2-Abzugsbetrags und Malus-Grenzwertes sowie eine Erhöhung des Malusbetrags und des Höchststeuersatzes.
"Am 1. Juli beginnt, was wir mit der ökosozialen Steuerreform erreichen wollen: Klimafreundliche Mobilität wird billiger, klimaschädliche bekommt einen fairen Preis. SUVs und die dicksten Premium-Stinker unter den Neuwägen werden durch die Anhebung der NoVA jetzt teurer, während sie für kleinere Autos niedrig bleibt", erklärt Jakob Schwarz, Sprecher für Budget und Steuern der Grünen dazu.
Steuerzuckerl für Öffi-Nutzer und Radler
Während die zuvor genannten Änderungen auf Kosten der Bürger gehen, bringt diese dafür einigen sogar eine Erleichterung. Während bisher vor allem die private Nutzung von Dienstautos durch günstige Pauschalierung für Arbeitnehmer attraktiv war, sollen nun auch klimaschonende Anreisemethoden ein steuerliches "Zuckerl" bekommen.
"Ab 1. Juli sind auch Pendlerinnen und Pendler, die mit den Öffis und dem Fahrrad anreisen, umfangreich steuerbegünstigt. Das freut unser Klima und die Geldbörse", wird Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) von der APA dazu zitiert.
Konkret können Arbeitnehmer künftig alle Öffi-Tickets – solange diese nur am Wohn- oder Arbeitsort gültig sind – von der Einkommenssteuer des Gehaltes abziehen. Die Tickets können Pendler entweder selbst erwerben, oder durch Kostenübernahme mit dem Arbeitgeber abwickeln. Und: bei privater Nutzung eines Dienstfahrrads bleibt der Anspruch auf Pendlerpauschale künftig erhalten.
Steuer-Stundungen laufen ab
5,4 Milliarden Euro an Steuern wurden im Zuge der Coronahilfen des Finanzministeriums gestundet – auch diese Maßnahme läuft mit 30. Juni aus. Die Steuern werden also ab Donnerstag fällig.
Wer diese auf Raten zurückzahlen möchte, konnte sich nur bis Mittwoch via Finanz Online dafür anmelden. Damit hat man dann 36 Monate Zeit, die Abgaben an das Finanzamt zu liefern.
Im Sommer läuft aber noch die so genannte "Safety-Car"-Phase. In den ersten drei Monaten kann laut Ressort-Chef Gernot Blümel (ÖVP) nur ein Minimal-Betrag gezahlt werden, "falls es die persönliche Liquiditätssituation erfordert". Konkret kann die jeweilige Rate für Juli, August und September mit 1 bzw. auf 0,5 Prozent des Gesamtbetrages angesetzt werden.