Voraussichtlich bis in die Abendstunden muss sich am Mittwoch ein 25-Jähriger am Linzer Landesgericht verantworten. Die Vorwürfe wiegen schwer: Vergangenen Sommer soll der Mann in Linz-Ebelsberg mindestens sechs Mal auf seine Ex-Freundin (22) eingestochen haben.
Am 29. August, einen Tag nach ihrem Geburtstag, bestellte der Serbe die Landsfrau zu einer Adresse im Süden der Stadt. Als sich das Ex-Paar in einem Auto traf, soll der 25-Jährige plötzlich mit einer neun Zentimeter langen Klinge auf sie eingestochen haben. Die junge Frau zog sich lebensgefährliche Verletzungen an der Luftröhre und Herz- und Lungenbereich zu.
Trotzdem konnte die junge Frau aus dem Auto flüchten und sich in ein nahegelegenes Mehrparteienhaus retten. Dort erhielt sie Hilfe von den Anwohnern, brach aufgrund der Verletzungen aber zusammen. Unterdessen verfolgte der 25-Jährige sie, hämmerte auf die Tür und drohte, sie umzubringen.
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Danach soll er sich selbst mit mindestens vier Stichen in die Brust schwer verletzt haben. Aus "Verzweiflung", so seine Erklärung vor Gericht. Sowohl Opfer als auch mutmaßlicher Täter mussten notoperiert werden, laut Staatsanwaltschaft blieben der 22-Jährigen "entstellende Narben".
Brisant: Außer Zeugenaussagen sollen auch Videoaufnahmen aus der Wohnung des Ex-Paares den Mann belasten. Diese seien laut Staatsanwalt zwei Tage vor der Tat entstanden und würden den Verdacht untermauern, die Idee für den Mordversuch sei "in seinem Kopf verankert" gewesen.
Denn auf dem Video sollen verstörende Szenen zu sehen sein: Zum Beispiel wie der 25-Jährige der jungen Frau mit dem Finger über den Hals fährt, "als würde er ihn durchschneiden". Außerdem habe er so getan, als würde er ihr Genick brechen.
Auf die Frage, ob er verstehen könne, "dass das seltsam wirkt, wenn er zwei Tage später sechs Mal auf sie einsticht", erklärte der Angeklagte: Wenn er die Tat geplant gehabt hätte, hätte er sie schon da verletzen können.
Im Falle einer Verurteilung drohen dem 25-Jährigen zehn bis 20 Jahre Haft, im schlimmsten Fall sogar lebenslänglich. Und das, obwohl das Opfer den Angriff überlebte. Denn: "Eine versuchte Tat wird genauso behandelt wie die vollendete Tat", erklärt Walter Eichinger, Vizepräsident des Landesgerichts. Der Versuch werde allerdings als Milderungsgrund gesehen. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.