Österreich

Verurteilter Serientäter wollte wieder vergewaltigen

Er saß mehr als 30 Jahre lang im Gefängnis, vor allem wegen Vergewaltigung. Nun musste ein 63-Jähriger erneut wegen dieses Delikts vor Gericht.

Österreich Heute
Der 63-Jährige musste sich in Wien zum vierten Mal wegen Vergewaltigung vor Gericht verantworten.
Der 63-Jährige musste sich in Wien zum vierten Mal wegen Vergewaltigung vor Gericht verantworten.
Denise Auer

Das Prozedere ist ihm nicht neu: Ein gebürtiger Tiroler (63) musste am Montag erneut Platz auf der Anklagebank im Wiener Straflandesgericht nehmen. Der 63-Jährige muss sich bereits zum vierten Mal wegen Vergewaltigung verantworten. Dieses Mal blieb es beim Versuch – was der Geistesgegenwärtigkeit des Opfers (19) zu verdanken ist.

Der Angeklagte hatte per Inserat nach einer Hunde-Sitterin gesucht, eine 19-Jährige meldete sich. Am 22. Juni lockte der Ex-Häftling die junge Frau zu einem "Bewerbungsgespräch" in seiner Wohnung. Wie die 19-Jährige vor Gericht schilderte, setzte sie sich auf eine Bettcouch. 

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    Helmut Graf
    "Es war keine Triebtat. Ich wollte mit ihr Zärtlichkeiten austauschen, aber keinen Sex" - der Angeklagte 

    Während sich die beiden unterhielten, zückte der 63-Jährige plötzlich ein Messer, beugte sich damit über sie und fixierte sie mit einem Unterarm. Dann forderte der mehrfach Vorbestrafte die Frau auf, sich auszuziehen. Es sei "absolut keine Triebtat" gewesen. "Ich wollte mit ihr Zärtlichkeiten austauschen, aber keinen Sex", meinte der Tiroler vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Christoph Bauer).

    Doch der Mann hatte nicht mit dem Mut und der Geistesgegenwärtigkeit seines Opfers gerechnet: Die 19-Jährige ging zum Schein auf die Aufforderung ein. Als der 63-Jährige von ihr abließ, griff sie nach einem Bierkrug und schlug dem Beschuldigten damit zwei Mal auf den Hinterkopf. "Sie konnte ihn damit überraschen und aus der Wohnung flüchten", erklärte die Staatsanwältin. Die 19-Jährige flüchtete zu einem Nachbarn, welcher die Polizei verständigte. Der 63-Jährige wurde daraufhin in seiner Wohnung festgenommen. 

    14 Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt

    Der 63-Jährige leidet laut einem psychiatrischen Gutachten unter einer kombinierten Persönlichkeitsstörung. Das Urteil: 14 Jahre Haft, rechtskräftig. Da er aufgrund der drei einschlägigen Vorstrafen als gefährlich gilt, wird er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.

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