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Verpasste Djokovic vor Infektion Corona-Deadline?
Novak Djokovic will weiterhin für eine Einreiseerlaubnis nach Australien kämpfen. Der Serbe könnte allerdings über eine Corona-Deadline stolpern.
Am Mittwoch wurde dem serbischen Weltrangersten im Tennis die Einreise nach Australien verweigert. Djokovic, der offensichtlich ungeimpft ist, erhielt im Vorfeld eine medizinische Ausnahmegenehmigung. Denn für die Einreise nach Australien ist ein doppelter Impfschutz nötig. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen.
Schreiben von Australiens Verband
Eine davon besteht bei einer Corona-Infektion innerhalb der letzten sechs Monate. Tennis Australia, das auch die Australian Open in Melbourne veranstaltet, übermittelte allen Spielerinnen und Spielern ein Schreiben, in dem festgehalten wurde, dass eine durch einen PCR-Test bestätigte Corona-Infektion ab dem 31. Juli für eine medizinische Ausnahmeregelung reichen "könnte".
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Djokovic war tatsächlich Corona-positiv, wie seine Anwälte bei einer gerichtlichen Anhörung am Samstag mitteilten. Er wurde demnach am 16. Dezember mittels PCR-Test positiv getestet. An diesem Tag war der 34-Jährige bei einer Gala anwesend, bei der eine für ihn gestaltete Briefmarke enthüllt wurde. In sozialen Netzwerken kursieren darüber hinaus Fotos, die zeigen sollen, dass der Tennis-Star auch am Tag nach seinem Positiv-Test bei zwei Veranstaltungen anwesend war: einer Preisverleihung für Nachwuchssportler und in einer Tennisakademie in Belgrad.
Kam Djokovic-Infektion zu spät?
Mit seinem Positiv-Test könnte Djokovic jedoch eine wichtige Corona-Deadline verpasst haben. Denn im Schreiben von Tennis Australia ist der 10. Dezember als Stichtag angegeben - sechs Tage vor Djokovics Infektion.
In den bei Gericht vorgelegten Dokumenten heißt es allerdings: "Herr Djokovic hat am 30. Dezember 2021 einen Brief vom Chief Medical Officer von Tennis Australia erhalten, in dem geschrieben steht, dass er eine medizinische Ausnahmegenehmigung auf Grundlage seiner Corona-Infektion bekommen hat." Weiters stützen sich die Anwälte auf einen Brief des australischen Heimatschutz-Ministeriums, der nahelege, dass Djokovic die Einreisebestimmungen erfülle.
Australischen Medienberichten zufolge habe die Regierung dem Tennisverband und dessen Präsident Craig Tiley jedoch mitgeteilt, dass bloß ein positiver Corona-Test nicht als medizinische Ausnahme akzeptiert werde.
Entscheidung am Montag
Ob die Nummer eins im Tennissport nun nach Australien einreisen darf, wird am Montag entschieden. Für 10 Uhr (Ortszeit) ist ein Gerichtstermin angesetzt. Bis dahin muss der Serbe in einem Quarantäne-Hotel in Melbourne ausharren.
Djokovic möchte weiterhin bei den Australian Open am 17. Jänner an den Start gehen. Der Serbe peilt seinen 21. Grand-Slam-Titel an. Damit wäre der 34-Jährige Rekord-Sieger bei Major-Turnieren.