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Vergewaltiger kommt mit weniger als Mindeststrafe davon

Fünf Jahre Haft Minimum stehen in Kroatien auf Vergewaltigung. Ein 54-Jähriger wurde in Zagreb nun aber zu gerade einmal der Hälfte verurteilt.

Newsdesk Heute
Dieses Gerichtsurteil sorgt in Kroatien für Aufsehen. Symbolbild
Dieses Gerichtsurteil sorgt in Kroatien für Aufsehen. Symbolbild
Getty Images/iStockphoto

Das erlittene Leid der Opfer kann selbst das härteste Urteil wiedergutmachen, doch das Bezirksgericht von Zagreb schlägt nun ausgerechnet in die andere Richtung aus und schockiert damit Kroatien.

Ein 54-Jähriger, der im März 2022 seine damals gerade 20 Jahre alte Stieftochter vergewaltigt hat, wurde vom Richter zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt – das ist gerade einmal die Hälfte der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindeststrafe in einem Strafrahmen, der bis auf 15 Jahre hoch geht.

Das berichtet das Nachrichtenportal "24sata" und die "Kleine Zeitung" am Mittwoch. In seiner Begründung des Urteils gab Richter Dražen Kevrić strafmildernde Gründe an. Demnach wurde dem Angeklagten seine Teilnahme am Kroatienkrieg 1991 bis 1995 als Teil der Sonderpolizei wohlwollend anerkannt.

Gericht: "Einmaliger Wutausbruch"

"Bei der Wahl der Art und des Ausmaßes der strafrechtlichen Sanktion müsse das Gericht Art und Höhe der Strafe, ausgehend vom Grad der Schuld und dem Zweck der Straftat, unter Würdigung aller Umstände, die eine mildere oder höhere Strafe beeinflussen, heranziehen. Insbesondere müsse die Schwere der Bedrohung des geschützten Eigentums, die Motive, das Vorleben des Täters, seine persönlichen und finanziellen Verhältnisse sowie sein Verhalten nach der Tatbegehung und seine Haltung gegenüber dem Opfer beurteilt werden", heißt es in einer Stellungnahme des Justizgremiums des Bezirksgerichts Zagreb.

Und wie zum Hohn für das Opfer wurde die Vergewaltigung in der gemeinsamen Wohnung als eine Art "einmaliger Wutausbruch" gewertet, weil sich der 54-Jährige bis dato nichts anderes hatte zu Schulden kommen lassen.

Strafreduktion "angemessen"

Dabei hätte die Strafe anscheinend sogar noch niedriger ausfallen können. Das Gericht wertete demnach zumindest erschwerend, dass der Täter bei vollem Bewusstsein gehandelt und trotz Widerstands und Widerspruchs der 20-Jährigen nicht von ihr abgelassen hatte.

"In Anbetracht aller Umstände halte das Gericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten für angemessen", heißt es in dem von Richter Dražen Kevrić unterzeichneten Urteil, das damit weit hinter der vorgesehenen Mindeststrafe zurückbleibt.

Es ist nicht der erste Fall wo ein kroatisches Gericht einem Veteranen des Kroatienkriegs mehrere Jahre Haft erlassen werden. Ein 48-Jähriger, der sich an einem sechsjährigen Mädchen vergangen hatte, musste deshalb am Ende nur 11 statt 14 Jahre hinter Gitter.

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