Christa Edwards

Verfahrensrichterin will eigenen Russland-U-Ausschuss

Auch in den Endberichten der beiden U-Ausschüssen bleibt vieles unaufgeklärt. Verfahrensrichterin Christa Edwards wünscht sich eine zweite Runde.

Newsdesk Heute
Verfahrensrichterin will eigenen Russland-U-Ausschuss
U-Ausschuss-Verfahrensrichterin Christa Edwards am 6. Juni 2024 in der ZIB2 mit Martin Thür.
Screenshot ORF

Zwei Untersuchungsausschüsse – COFAG und "Rot-blauer Machtmissbrauch" – wurden im Parlament heuer durchgewälzt. Jetzt, vor der Sommerpause des Nationalrats, sind sie zu Ende. Was haben sie gebracht?

Verfahrensrichterin Christa Edwards hat die Endberichte der beiden Untersuchungsausschüsse vorlegt. Diese beinhalten auch zahlreiche Forderungen. Dazu war die Juristin Donnerstagnacht dann auch live zu Gast im Studio.

Gegenüber Martin Thür lobte sie, den mit Rückblick auf frühere Erfahrungen und trotz Vorwahlzeit doch sachlichen Ablauf der beiden U-Ausschüsse. "Meiner Ansicht nach, war es keine Show. Ich habe den Eindruck, dass sich alle Fraktionen sehr auf die Sache konzentriert haben".

"Rot-blauer Machtmissbrauch"

Beim U-Ausschuss zum vermuteten "rot-blauen Machtmissbrauch" sei man an die Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen gestoßen. Besonders ein sehr teurer Vertrag aus dem Sozialministerium konnte nicht überprüft werden, weil dieser im Ressort nicht mehr vorliegt.

Die Vermutung: die damalige Ministeri habe diesen im Staatsarchiv versiegeln lassen. Nur, auf die Akten dort hat der U-Ausschuss ohne Zustimmung der früheren Ministerin kein Zugriffsrecht. Dieses habe sie aber verwehrt, "aus welchen Gründen auch immer".

Eine solche Situation sei "natürlich absurd" und niemand wisse, wieso ein immer noch laufender Vertrag archiviert und versiegelt wurde. Als Empfehlung nimmt Edwards aus der Misere mit, dass parlamentarische Kontrollorgane doch Zugriff auf das Staatsarchiv bekommen sollten.

U-Ausschuss-Verfahrensrichterin Christa Edwards am 6. Juni 2024 in der ZIB2 mit Martin Thür.
U-Ausschuss-Verfahrensrichterin Christa Edwards am 6. Juni 2024 in der ZIB2 mit Martin Thür.
Screenshot ORF

Spionage-Affäre Ott

Auch rund um die Russland-Connection und Spionage-Affäre um Egisto Ott, stand das Gremium vor Grenzen. Denn beide dieser brennenden Themenblöcke seien nicht vom Untersuchungsgegenstand gedeckt gewesen, weshalb sie hier penibel auf die verfassungsrechtlichen Grenzen habe achten müssen.

Im Ausschuss konnte man deshalb nur dienstrechtliche Verfehlungen behandeln. Allerdings habe man durch die Befragungen nicht erklären können, "aus welchen Gründen Innenminister Herbert Kickl und seinem Kabinett die Causa Egisto Ott – dessen Suspendierung wegen höchst sensibler Vorwürfe unmittelbar vor dem Amtsantritt Kickls verfügt wurde – nicht ehestens dienstlich bekannt geworden sein sollte". Dahingehend leitet Edwards ihre Empfehlung ab, auch "unbedingt" einen Russland-U-Ausschuss einzusetzen.

COFAG

Bei den Wirtschaftsförderung in der Corona-Zeit zeichnete sich ebenso eine Schieflage ab. Durch die Vorgaben seien Konzerne bevorzugt worden, weil diese nicht als Gesamtsystem angesehen wurden. Jede Einzelgesellschaft konnte Förderungen beantragen. Für Edwards eine Bevorzugung von Milliardären generell. Spezifisch eine Bevorzugung von ÖVP-nahen Vermögenden habe sie aber nicht feststellen können.

Die befragten Finanzbeamten hätten sich alle als hochkompetente Menschen erwiesen. Die bekanntgewordenen Probleme um Thomas Schmid und einzelner Personen seien nicht als systemisch einzustufen.

U-Ausschuss-Verfahrensrichterin Christa Edwards am 6. Juni 2024 in der ZIB2 mit Martin Thür.
U-Ausschuss-Verfahrensrichterin Christa Edwards am 6. Juni 2024 in der ZIB2 mit Martin Thür.
Screenshot ORF

Was also ändern?

Edwards selbst hat eine kurze Wunschliste an möglichen Änderungen an der Verfahrensordnung, auch wenn sie betont, dass diese natürlich den Parlamentsfraktionen überlassen seien. So würde sie sich die Möglichkeit wünschen, als Verfahrensrichterin selbst Auskunftspersonen zu laden, wenn diese ihrer Meinung nach etwas zur Sache beizutragen hätten.

Was sie aber nicht verschärfen will, ist die Gangart bei Auskunftspersonen, die nicht erscheinen wollen – wie zuletzt auch Herbert Kickl.

"Da ist die gesetzliche Lage ganz klar", betont Edwards. "Eine Vorführung ist ein Eingriff in ein Grundrecht. Da muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben und das zweimalige unentschuldigte Fortbleiben vorausgegangen bleiben".

Das sei natürlich ein Nachteil bei einem so kurzen U-Ausschuss, dass Auskunftspersonen eventuell lieber einen gebuchten Urlaub wahrnehmen würden, als in Wien zu erscheinen. Eine frühere Vorführung sei aber mit den Grundrechten unvereinbar.

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