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Vater schießt Ehefrau an – Tochter (18) tötet ihn
Im September 2020 soll eine 18-Jährige in Zürich ihren Vater mit einer Pistole getötet haben. Nun enthüllt die Anklageschrift neue Details.
Tödliche Schüsse im Zürcher Kreis 2: Am 24. September 2020 teilte die Stadtpolizei mit, dass in einer Wohnung in Zürich-Wollishofen zwei verletzte Frauen im Alter von 18 und 50 Jahren sowie ein schwer verletzter Mann (47) aufgefunden wurden.
Wie die Staatsanwaltschaft damals gegenüber "20 Minuten" bestätigte, soll die Tochter im Verlaufe eines Familienstreits ihren Vater mit einer Schusswaffe tödlich verletzt haben. Der Mann verstarb trotz sofortigen Reanimationsmaßnahmen noch am Tatort. Die Anklageschrift enthüllt jetzt neue Details.
Vater schoss Mutter an
Am besagten Donnerstagmorgen soll die 18-Jährige kurz vor sieben Uhr gesehen haben, wie ihr Vater ihrer Mutter im Elternschlafzimmer mit einer Pistole durch den linken Unterarm schoss. Im Anschluss soll er seine Hände an ihren Hals gelegt und sie auf das Bett gedrückt haben.
Laut Anklage kam dann die Tochter dazu. Sie habe den 47-Jährigen heftig von der Seite gestoßen, sodass er auf der rechten Körperseite auf dem Bett zu liegen kam und im Anschluss die abgelegte Pistole genommen. Als der Vater sich aufzurichten begann und gesagt habe, "er bringe sie alle um", soll die 18-Jährige aus kurzer Distanz viermal gegen den Oberkörper und den Kopf des Vaters geschossen haben.
Mindestens fünf Jahre Haft
An den Schüssen in Rücken, Kopf, Hals und Schulter sei dieser innerhalb kürzester Zeit gestorben. Nach der Tat befand sich die junge Frau für drei Wochen in Haft. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen die heute 21-Jährige wegen vorsätzlicher Tötung Anklage erhoben. Am 24. August muss sie sich vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Neben dem Antrag zur Schuldigsprechung werden die weiteren Anträge der Staatsanwaltschaft sowie das geforderte Strafmaß erst an der Verhandlung gestellt.
Der amtliche Verteidiger der jungen Frau wollte zu seinen Anträgen vor Verhandlungsbeginn keine Stellung nehmen. Gemäß dem Schweizer Strafgesetzbuch wird, wer vorsätzlich einen Menschen tötet, mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Es gilt die Unschuldsvermutung.