Wohnen
Urteil – wegen diesem Emoji muss Bauer 56.000 € zahlen
Ein kanadischer Bauer hat mit einem "Daumen-hoch"-Emoji auf einen Vertrag geantwortet und soll damit zugestimmt haben. Der Fall landete vor Gericht.
Ein Landwirt in Saskatchewan (Kanada) wurde jetzt vom Gericht zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt, weil er das "Daumen-nach-oben"-Emoji verwendet hatte, nachdem er per SMS einen Vertrag erhalten hatte. Der Richter entschied, dass dieses Emoji ausreicht, um Vertragsbedingungen zu akzeptieren.
Die Tücken der digitalen Sprache
Die Angelegenheit kam vor Gericht, nachdem der Bauer, Chris Achter, 86 Tonnen Flachs nicht an den Käufer geliefert hatte, woraufhin dieser rechtliche Schritte einleitete. Zuvor sei am Telefon über den potenziellen Kauf gesprochen und worden und in Folge habe der Käufer dem Landwirt einen Vertragsentwurf geschickt und gebeten, diesen zu bestätigen. Achter antwortete mit einem "Daumen hoch"-Emoji, lieferte aber den Flachs nicht zum angegebenen Termin.
Der verurteilte Landwirt argumentierte, der habe das Daumen-hoch-Bild nur verwendet, um anzuzeigen, dass er den Vertrag erhalten habe, nicht aber, um seine Zustimmung zu geben. Aber der Richter entschied, dass es sich um eine vertragliche Vereinbarung handelte. "Meiner Meinung nach wurde die Unterschriftenpflicht durch das Daumen-hoch-Emoji erfüllt, das von Chris und seinem Handy stammt". Der Landwirt wurde zu einer Geldstrafe von 82.000 kanadischen Dollar (56.303 Euro) verurteilt.