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Urteil: Starbucks muss vor Krebsrisiko warnen

Kontroverses Urteil in den USA. Nach acht Jahre Prozess heißt es: Starbucks & Co. müssen Warnhinweise auf ihre Produkte drucken.

Heute Redaktion
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Ein Kaffeebecher vor gerösteten Bohnen. Symbol
Ein Kaffeebecher vor gerösteten Bohnen. Symbol
Bild: iStock

Regulierungswahnsinn? Diesmal ist es nicht die EU, die Kaffee-Ketten das Leben schwer macht, sondern die USA. Dort duellierte sich die NGO (Nichtregierungs-Organisation) "CERT" seit acht Jahren mit den Großen der "Coffee to Go"-Branche: Starbucks, McDonald's, Dunkin' Donuts.

Beim Rösten von Kaffee entsteht Acrylamid, das ist giftig und krebserregend. Laut kalifornischem Gesetz müssten die Firmen vor der Gefahr warnen. Dieser Ansicht war zumindest die NGO "CERT", die Warnhinweise auf Kaffeeprodukten forderte. Nun gibt es ein Urteil.

Warnhinweise auf Kaffee

Ein Richter im US-Bundesstaat Kalifornien hat nun entschieden, dass Kaffeehausketten wie Starbucks tatsächlich Warnhinweise auf ihren Kaffeeprodukten anbringen müssen. Rund 90 weitere Unternehmen sind von dem Urteil betroffen.

Die Branche hätte nicht darlegen können, dass die Gefahr, die von einer chemischen Verbindung ausgehe, die beim Rösten vom Kaffee entstehe, zu vernachlässigen sei. So lautet die offizielle Begründung für das Urteil.

Ein Widerspruch gegen dieses Urteil ist noch bis 10. April möglich. (red)