Urlaub und Krankenstand

Neue Kranksein-Regel – was du jetzt wissen musst

Die Forderung nach einer Abschaffung für Kurzzeit-Krankenstände wird heiß diskutiert. Krankenstand bis zu 3 Tagen soll in Zukunft als Urlaub gelten.

Newsdesk Heute
Neue Kranksein-Regel – was du jetzt wissen musst
Derzeit wird ein Vorschlag der Wirtschaftskammer diskutiert - wer unter drei Tagen krank ist, soll Urlaub nehmen.
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Geht es nach Stefan Sternad, Kärntner Fachgruppenobmann der Gastronomie in der Wirtschaftskammer, belasten Kurzzeitkrankenstände die Unternehmen. Deshalb pocht er darauf, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeiter Krankenstände bis zu 3 Tagen mit Zeitausgleich oder Urlaub "ausgleichen" sollen. Das würde bedeuten, dass zum Beispiel gesammelte Überstunden oder sogar ganze Urlaubstage für das Kranksein "draufgehen".

Bei einem jährlichen Urlaubsanspruch von 25 Tagen würde das bedeuten, dass Tage abgezogen werden und weniger Urlaubstage übrigbleiben. Für Gewerkschafts- und Arbeiterkammer-Vizepräsidentin Ursula Heitzer " ist so ein Vorschlag ein Wahnsinn." Gegenüber "Heute" legt der Obmann des Fachverbandes Gastronomie der WKO, Mario Pulker, nach: "Am Grundprinzip Krankenstand ist nicht zu rütteln".

Krankenstände würden sich verlängern

Christian Pober, Obmann des Österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerbund (ÖAAB), sieht folgendes Problem: "Kurzzeitkrankenstände mit Urlaubstagen abzutauschen, würde aus meiner Sicht eher zu längeren Krankenständen führen". Genau so sieht es eine Heute-Leserin: "Dann dauert der Krankenstand eben länger und wenn's nur dafür gut ist, sich seine verdienten Urlaubstage wieder zurückzuholen!".

Menschen würden sich krank in die Arbeit schleppen

Vida-Chefin Heitzer sieht einen enormen Image-Schaden beispielsweise für die Gastronomie in Kärnten. Die Aussagen von Sternad zeigen, dass er "von der Branche offenbar nichts" verstehe. Das Personalproblem in seinem Betrieb, das er im letzten Frühjahr noch beklagt hat, würde sich dadurch noch vergrößern, ist Heitzer überzeugt. Außerdem würden sich mehr Beschäftigte krank in die Arbeit schleppen, "um dort dann auch gleich den Rest der Belegschaft auszuschalten". Das würde das Personalproblem, dass es vor allem in der Gastronomie gibt, weiter vergrößern.

3-Tages-Regel schwer zu realisieren

Dass die neue Kranksein-Regel nur schwer zu realisieren wird, liegt nicht erst an der Ablehnung der Arbeiterkammer, die sich strikt gegen diese Regelung ausspricht. Phillipp Brokes, Jurist bei der Arbeiterkammer, begründet die Haltung damit, dass Unternehmen ohnehin eine Prüfung anordnen können, wenn sie Zweifel haben, ob der Mitarbeiter tatsächlich krank ist. Auch von einem Teilzeitkrankenstand hält der Jurist wenig: "Man kann nicht ein bissl gesund und ein bissl krank sein. Außerdem findet der Arbeitsrechtexperte: "Ob man arbeitsfähig ist oder nicht, erkennen Arzt oder Ärztin am besten."

Wiedereingliederungszeit

Eine Form des Teilzeitkrankenstandes gibt es jedoch bereits heute. Und zwar die sogenannte Wiedereingliederungsteilzeit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten dann neben ihrem Gehalt ein Wiedereingliederungsgeld von der ÖGK.

Experten sehen eher eine Diskussion darüber, wie Krankenstand verhindert werden kann. Die häufigsten Ursachen seien Erkrankungen im Bewegungsapparat. Hier geht es dabei um Prävention, beruflich und privat, meint Wifo-Ökonomin Mayrhuber.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Die Diskussion um die Abschaffung von Kurzzeit-Krankenständen und deren Anrechnung als Urlaubstage sorgt für heftige Debatten.
    • Während Befürworter wie Stefan Sternad argumentieren, dass dies Unternehmen entlasten würde, warnen Kritiker wie Ursula Heitzer und Christian Pober vor längeren Krankenständen und einem Image-Schaden für die Gastronomie, da sich Beschäftigte krank zur Arbeit schleppen könnten.

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