Nicht rechtskräftig

Urteil nach brutaler Messer-Attacke – 17 Jahre Haft

Sie überlebte nur knapp: Wegen eines versuchten Femizids stand ein 25-Jähriger in Linz vor Gericht. Nach fast sieben Stunden gibt es jetzt ein Urteil.
Lea Strauch
29.01.2025, 16:16

Mindestens sechs Mal zugestochen: Wegen eines beinahe fatalen Angriffs auf seine Ex-Freundin musste sich ein 25-Jähriger am Mittwoch vor Gericht verantworten. Kurz nach 9 Uhr begann die Verhandlung, die bis in die Abendstunden anberaumt war. Doch: Es gibt schon ein Urteil.

Am 29. August, einen Tag nach ihrem Geburtstag, bestellte der Serbe die Landsfrau zu einer Adresse in Linz-Ebelsberg. Als sich das Ex-Paar in einem Auto traf, soll der 25-Jährige im Streit plötzlich mit einer neun Zentimeter langen Klinge auf sie eingestochen haben.

"Verzweiflung" als Motiv

Die junge Frau zog sich lebensgefährliche Verletzungen an der Luftröhre und Herz- und Lungenbereich zu, konnte sich aber noch in ein nahegelegenes Mehrparteienhaus retten. Der Mann soll sie dann auch noch verfolgt haben, hämmerte an die Tür und drohte, sie umzubringen.

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Danach soll er sich selbst mit mindestens vier Stichen in die Brust schwer verletzt haben. Aus "Verzweiflung", weil er sie so sehr liebte, so seine Erklärung vor Gericht. Sowohl Opfer als auch mutmaßlicher Täter mussten notoperiert werden, laut Staatsanwaltschaft blieben der 22-Jährige "entstellende Narben".

"Nur mehr schwarz gesehen"

Vor Gericht bekannte sich der junge Mann schuldig. Es tue ihm "natürlich sehr leid", ließ er über den Dolmetscher verkünden. Das Messer habe er eigentlich nur mitgenommen, weil er ihr Angst einjagen wollte. Im Auto soll er dann laut seinem Verteidiger "nur mehr schwarz gesehen" haben.

Außerdem belastete den Angeklagten zusätzlich ein Video, in dem verstörende Szenen zu sehen sein sollen: Zum Beispiel wie der 25-Jährige der jungen Frau mit dem Finger über den Hals fährt, "als würde er ihn durchschneiden". Außerdem habe er so getan, als würde er ihr Genick brechen.

Lebenslänglich drohte

Im Falle einer Verurteilung drohten dem 25-Jährigen, für den die Unschuldsvermutung gilt, zehn bis 20 Jahre Haft, im schlimmsten Fall sogar lebenslänglich. Denn: "Eine versuchte Tat wird genauso behandelt wie die vollendete Tat", erklärte Walter Eichinger, Vizepräsident des Landesgerichts gegenüber "Heute". Der Versuch werde allerdings als Milderungsgrund gesehen.

Schon gegen 16 Uhr waren die Beratungen zwischen Richter und Geschworenen dann beendet. Das nicht rechtskräftige Urteil nach dem versuchten Femizid: 17 Jahre Haft. Außerdem muss der Angeklagte der 22-Jährigen ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 8.800 Euro zahlen.

Zudem muss der den Selbstbehalt ihrer Behandlung bezahlen und haftet für mögliche Folgeschäden beim Opfer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn: "Der Angeklagte geht wegen der Strafhöhe ans Oberlandesgericht", so Eichinger.

{title && {title} } Lstr, {title && {title} } Akt. 29.01.2025, 16:51, 29.01.2025, 16:16
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