Wien
Teichtmeister muss jetzt jede Woche zur Pinkel-Probe
Florian Teichtmeister wurde vor Gericht schuldig gesprochen – hinter Gitter muss er aber nicht. Stattdessen muss er regelmäßig zur Drogenkontrolle.
Am Dienstag wurde Florian Teichtmeister am Wiener Straflandesgerichte schuldig gesprochen. Der ehemalige Burg-Schauspieler wurde wegen Besitzes und der Herstellung Zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchsdarstellungen zu zwei Jahren Freiheitstrafe auf Bewährung verurteilt – muss also keinen einzigen Tag hinter Gitter. Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Um eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum zu verhindern, muss Teichmeister regelmäßig zur Drogenkontrolle erscheinen. Wöchentlich wird der ehemalige Schauspieler auf Kokain-Rückstände in seinem Urin getestet, alle drei Wochen auf Cannabis.
"Es hat sich die Hoffnung auf ein gerechtes Urteil erfüllt", erklärt sein Anwalt Rudolf Mayer nach der Urteilsverkündung. "Mein Mandant wollte sich vor Gericht alles von der Seele reden und natürlich wurde das auch honoriert." Teichmeister sei laut seinem Anwalt erleichtert und sehe eine "neue Chance für sein Leben".
"Mein Mandant darf jetzt drei Jahre lang nichts machen, sonst muss er diese zwei Jahre im Gefängnis absitzen", so Mayr.