Tirol

Urlauben verboten! Richter riegelt Putin-Villa ab

Einst entspannte sich hier Putins Tochter, nun ist Schluss mit Relaxen im Grünen: Ein Richter sperrt die ominöse "Putin-Villa" in Kitzbühel.

Clemens Pilz
Das zweistöckige Luxus-Chalet in Kitzbühel
Das zweistöckige Luxus-Chalet in Kitzbühel
Daniel Scharinger / picturedesk.com

Dichte Hecken schützen das Grundstück am Oberleitenweg 31b in Kitzbühel vor neugierigen Blicken. Ihre Bewohner – zu ihnen zählte Berichten zufolge auch Wladimir Putins Tochter Maria Woronzowa – legen Wert auf Diskretion. Vorläufig müssen sie auf Erholung in dem zweistöckigen Luxus-chalet mit Pool und Garten aber verzichten.

Denn laut "Standard" verhängte das Landesverwaltungsgericht Tirol am Donnerstag ein Benützungsverbot über die Villa. Diese war nach Medienberichten, wonach sie 2013 mit Geldern eines russischen Oligarchen gekauft worden war, ins Visier der Behörden geraten. Bei einer Visite stellte man daraufhin fest, dass das Anwesen nicht als Hauptwohnsitz dient, sondern als Ferienhaus für gut situierte Familien.

Regeln gegen Geisterdörfer

Dies ist verboten, wie der Kitzbüheler Bürgermeister betonte, denn in Tirol sind Freizeitwohnsitze streng reglementiert – man will Geisterdörfer vermeiden, die nur zur Ferienzeit bewohnt sind. Die Eigentümerin, eine zypriotische Firma, kann das Verbot noch vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten, eine ordentliche Revision ist nicht mehr möglich.

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