Reisen

Urlaub am Meer – wenn du das machst, zahlst du Strafe

Herr und Frau Österreicher zieht es auch in diesem Sommer wieder in den Süden ans Meer. Was Autofahrer in Italien und Kroatien beachten müssen.

Die Strände in Italien und Kroatien sind auch in diesem Jahr wieder gut besucht.
Die Strände in Italien und Kroatien sind auch in diesem Jahr wieder gut besucht.
picturedesk.com / Symbolbild

Auch heuer sind Italien und Kroatien bei den Österreicher:innen wieder die beliebtesten Destinationen für den Sommerurlaub. Um Sonne, Strand und Meer auch genießen zu können, erinnert Yvette Polasek, Reiseexpertin beim ÖAMTC, worauf man achten sollte, um einen sorgenfreien Urlaub zu verbringen.

"Auch wenn es im Schengenraum keine ständigen Grenzkontrollen gibt, sollte rechtzeitig die Gültigkeit aller Dokumente kontrolliert werden. Denn bei jedem Grenzübertritt – auch innerhalb der EU und im Schengenraum – wird ein Reisedokument benötigt. Noch immer gibt es den Irrglauben, dass ein Führerschein als Reisedokument reicht, dem ist nicht so, ein gültiger Pass oder Personalausweis sollte bei allen Reisen im Handgepäck sein."

Fahrverbotszonen beachten

- Mautstrecke: Fährt man mit dem Auto in den Italien-Urlaub, sollte man bei der Mauterhebung im Norden von Mailand auf der A36, A59 und A60 die Zahlung kontrollieren. "Die Mauterhebung erfolgt elektronisch im sogenannten 'Free Flow System'. Das heißt: Vorab registriert man sich online – so wird dann der Betrag automatisch an einer Mautstation bezahlt. Falls man vorab nicht registriert ist, kann die Zahlung bis maximal 15 Tage danach getätigt werden. Bezahlt man nicht in diesem Zeitraum, kann ein Mahn- und Inkassoverfahren eingeleitet werden", erklärt Polasek.

- Zona Traffico Limitato: Möchte man in Italien eines der historischen Stadtzentren besuchen, sollte man die "ZTL" kennen, die "Zona traffico limitato". "Für die Einfahrt in diese verkehrsberuhigten Zonen braucht man eine Genehmigung – sonst drohen rund 100 Euro Strafe", weiß die Expertin des Mobilitätsclubs. "Befindet sich das gebuchte Hotel innerhalb einer ZTL, bittet man am besten rechtzeitig das dortige Personal, eine vorübergehende Zufahrtsberechtigung zu beantragen." Im ÖAMTC-Routenplaner werden die ZTLs auch angezeigt.

- Amalfiküste: Fahrverbote nach Nummerntafel? Richtig. Sie gelten auch im Sommer 2023 wieder auf der beliebten Küstenstraße Amalfitana – an allen Wochenenden von Mitte Juni bis Ende September und den gesamten August. Mit einer letzten geraden Zahl im Kennzeichen ist es verboten, an geraden Tagen, mit einer ungeraden Zahl an ungeraden Tagen die berühmte Küstenstraße zu befahren. Diese Regelung gilt von 10:00 bis 18:00 Uhr. Für Wohnmobile und Gespanne gibt es weiterhin ein ganzjähriges Fahrverbot, täglich von 06:30 bis 24:00 Uhr.

- Registrierung für Strandbesuch: Bei einigen sehr stark frequentierten Stränden, z. B. auf Sardinien, ist es in Italien heuer notwendig, sich vorab zu registrieren, um einen Strandbesuch genießen zu können. "Auch wenn nur einige wenige Strände von dieser Registrierungspflicht betroffen sind, sollten Urlauber:innen sich bereits vorab informieren, um keine bösen Überraschungen zu erleben", rät Polasek.

Kroatien – Euro als neue Währung

- Schengen-Beitritt: Seit Jahresbeginn 2023 ist Kroatien Mitglied des Schengen- und Euroraums, seitdem ersetzt der Euro die kroatische Kuna. Ein Umtausch von Restbeständen an Kuna ist noch bis Jahresende bei kroatischen Geschäftsbanken möglich. Ab 2024 kann dies nur noch bei der kroatischen Nationalbank durchgeführt werden. "Mit dem Schengen-Beitritt entfallen auch die Grenzkontrollen, was zu weniger Staus bei Urlaubsreisen führt. Somit sollten die Wartezeiten an der slowenisch-kroatischen Grenze der Vergangenheit angehören, die seit Jahren insbesondere im Sommer bei der Rückreise zu langen Verzögerungen führten", weiß die ÖAMTC-Reiseexpertin.

- Transit Slowenien: "Fährt man über Slowenien nach Kroatien, nicht auf die slowenische Autobahn-Vignette vergessen. Diese gibt es seit 2022 nur noch digital", so die Reiseexpertin. Wichtig ist, unbedingt den Kaufbeleg bzw. die Rechnung für die Vignette mitzuführen, weil diese herangezogen wird, um die Gültigkeit und den ordnungsgemäßen Erwerb nachvollziehen zu können. Sie kann außerdem bis zu 30 Tage vordatiert werden. Falls die Reise nicht angetreten werden kann, ist ein Rückkauf bis vor dem Tag des Reiseantritts möglich.

- Mautpflicht: Autobahnen in Kroatien sind für alle Kraftfahrzeuge mautpflichtig. Bei der Autobahnauffahrt ist ein Ticket zu ziehen, das bis zum Verlassen der Autobahn aufgehoben und bezahlt werden muss. Die Höhe der Mautgebühr richtet sich nach der gefahrenen Strecke und Fahrzeugkategorie. Die Bezahlung ist in bar oder mit Kredit- oder Bankomatkarte möglich. "Allgemein sollten alle bezahlten Tickets und Belege von Parkgebühren zur Sicherheit auch noch nach dem Urlaub einige Zeit lang aufbewahrt werden", empfiehlt Polasek.

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