"Biblischen Katastrophe"

Unwetter in Griechenland – das müssen Urlauber wissen

Am Wochenende zog über Griechenland das Unwetter "Bora". Auf der beliebten Urlaubsinsel Rhodos wurde sogar ein Fahrverbot ausgesprochen.
Heute Life
03.12.2024, 13:13

Griechische Medien sprachen von einer "biblischen Katastrophe": Am vergangenen Wochenende erreichte der Sturm "Bora" große Teile Griechenlands. Das schwere Unwetter brachte heftige Regenfälle und starken Wind, die zu Überflutungen, Stromausfällen und schweren Schäden führten.

Hunderte Häuser, Straßen und Felder wurden überflutet. Zahlreiche Menschen mussten evakuiert werden. In Mittelgriechenland legte der Sturm den Bahnverkehr zwischen Athen und Thessaloniki lahm. Aus Sicherheitsgründen und um keine Rettungskräfte zu behindern, war der Pkw-Verkehr in Athen für 24 Stunden verboten. Besonders betroffen waren die beliebten Urlaubsinseln Limnos und Rhodos.

Notstand auf Rhodos

Der Norden von Rhodos wurde mehr oder weniger unter Schlamm und Wasser gesetzt. Der Notstand wurde ausgerufen. Der Verkehr von privaten Fahrzeugen war sowohl auf Limnos als auch auf Rhodos bis Montagmittag untersagt.

Damit war es für Urlauber praktisch unmöglich, zum Flughafen zu kommen. Einige Flüge in Athen sowie auf Rhodos und Limnos wurden auch gestrichen.

Diese Rechte haben Reisende

Eine offizielle Reisewarnung für das Land gab es zwar nicht, aber Pauschalreisende haben dennoch gewisse Rechte: Selbst ohne Reisewarnung des Außenministeriums ist hier ein kostenfreies Storno möglich. Insofern aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände - sprich einer Naturkatastrophe - die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt oder gar unmöglich ist. Individualreisende haben es dabei schon schwieriger. Hier kommt es auf die abgeschlossenen Versicherungen und die einzelnen Vertragspartner an.

„Hier sind Pauschalreisende besser geschützt, weil es nicht nur das Pauschalreisegesetz, sondern auch nur einen Ansprechpartner, den Veranstalter, gibt.“
AK-Konsumentenschützerin Judith Vass

Was aber, wenn man während des Unwetters in Griechenland sitzt und nicht zum Flughafen kommt? "Auch hier sind Pauschalreisende besser geschützt, weil es nicht nur das Pauschalreisegesetz, sondern auch nur einen Ansprechpartner, den Veranstalter, gibt", erklärt AK-Konsumentenschützerin Judith Vass gegenüber "Heute". Ein Paragraf in dem Gesetz sehe beispielsweise vor, dass bei höherer Gewalt ein längerer Aufenthalt von bis zu drei Nächten zur Verfügung gestellt werden muss, während der Flug verlegt wird.

"Individualreisende hingegen müssen sich mit allen Vertragspartnern - Fluggesellschaft, Hotel, Mietwagenverleih - separat in Verbindung setzen." Anspruch auf Ersatz hat man hier ohne abgeschlossene Versicherung praktisch keinen - außer, der Flug wird gestrichen. Dann muss die betroffene Person, unabhängig von der Buchungskategorie, laut Fluggastrechteverordnung mit dem nächstmöglichen Flug transportiert werden.

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