2.600 Euro!

Mobilfunker buchte Wienerin Geld für Geister-Vertrag ab

Für einen angeblich zweiten Vertrag zog ein Mobilfunk-Unternehmen Geld ein. Die Kundin wandte sich an die Arbeiterkammer – mit Erfolg!

Wien Heute
Mobilfunker buchte Wienerin Geld für Geister-Vertrag ab
Die Kundin versuchte vergeblich, die Lage mit dem Unternehmen zu klären (Symbolbild).
Getty Images

Wie dreist manche Unternehmen vorgehen, zeigt dieser Fall: Silvia R. (Name geändert) schloss 2015 einen Kombi-Vertrag bei einem großen Mobilfunk-Anbieter ab. Der Vertrag beinhaltete Telefonie, Internet und TV in einem.

Im Juli 2020 traute die Wienerin ihren Augen nicht, als sie feststellte, dass plötzlich parallel zum Kombi-Vertrag weitere Zahlungen des Anbieters unter einem anderen Verwendungszweck von ihrem Konto abgebucht wurden.

Unternehmen konnte Vertrag nicht vorlegen

Silvia R. nahm mit dem Mobilfunk-Anbieter Kontakt auf und versuchte mehrmals, die Sachlage zu klären. Doch sämtliche Versuche scheiterten. Der Mobilfunker behauptete, dass der zweite Vertrag in einem der Geschäftsräumlichkeiten abgeschlossen wurde.

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    Doch die Wienerin wusste genau, dass sie keinen weiteren Vertrag abgeschlossen hatte. Da sie nicht weiterkam, suchte sie Hilfe in der AK-Konsumentenberatung. "Wir haben den Mobilfunkanbieter kontaktiert und von ihm die Vertragsunterlagen verlangt", berichtet AK-Konsumentenschützerin Judith Vass. Doch das Unternehmen konnte den angeblich abgeschlossenen Vertrag nicht vorlegen.

    Kundin erhielt 2.600 Euro zurück

    "Die Konsumentin bekam daher sämtliche Abbuchungen, die unter dem zweiten Verwendungszweck abgebucht wurden, mit Jänner 2025 zurückgezahlt. Insgesamt erhielt sie knapp 2.600 Euro zurück", so Vass. Sie rät: "Abbuchungen genau kontrollieren. Wenn etwas nicht passt, sofort beim Anbieter beeinspruchen."

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    Auf den Punkt gebracht

    • Eine Wienerin bemerkte, dass ein Mobilfunk-Unternehmen unberechtigterweise Geld für einen angeblich zweiten Vertrag von ihrem Konto abbuchte.
    • Nach erfolglosen Klärungsversuchen wandte sie sich an die Arbeiterkammer, die erfolgreich intervenierte. Der Kundin wurden knapp 2.600 Euro zurückerstattet.
    red
    Akt.