Neue Regelung
Unis dürfen Masterstudien jetzt beschränken
In Zukunft dürfen Universitäten überlaufene Masterstudien beschränken. Das sieht jedenfalls die Novelle des Universitätsgesetzes vor.
Laut einer Novelle des Universitätsgesetzes sollten Universitäten in Österreich jetzt die Möglichkeit haben, überlaufene Masterstudiengänge zu beschränken. Ähnliche Regelungen gibt es bereits für Diplom- und Bachelorstudien. Die Auswahl der Studierenden darf dann etwa durch ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung stattfinden oder im ersten Semester nach der Zulassung.
Wann gilt ein Studium als überlaufen?
Ab wann ein Studium in diese Kategorie fällt, legt eine Leistungsvereinbarung zwischen der Universität und dem Bund fest. Dann ist das Rektorat berechtigt, die Aufnahme zu limitieren. Ob ein Masterstudium aber tatsächlich überlaufen ist, muss die Uni selbst nachweisen, anhand der Daten der infrastrukturbezogener Kapazitäten, Personalkapazitäten, der Betreuungsrelationen bzw. der bisherigen Anfänger- und Absolventenzahlen.
Trotzdem müssen die Unis weiterhin sicherstellen, dass ein Bachelorabsolvent ohne weitere Voraussetzungen zumindest zu einem fachlich infrage kommenden Masterstudium berechtigt ist. Diese Regelung wurde unter dem Namen "Auffang-Master" implementiert.
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Auf den Punkt gebracht
- In Zukunft dürfen Universitäten in Österreich überlaufene Masterstudiengänge beschränken, so sieht es eine Novelle des Universitätsgesetzes vor
- Die Auswahl der Studierenden könnte durch ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung oder im ersten Semester nach der Zulassung erfolgen, und ab wann ein Studiengang als überlaufen gilt, wird in einer Leistungsvereinbarung festgelegt
- Dennoch müssen die Universitäten sicherstellen, dass Bachelorabsolventen ohne weitere Voraussetzungen zu einem fachlich infrage kommenden Masterstudium berechtigt sind