Laut einer Novelle des Universitätsgesetzes sollten Universitäten in Österreich jetzt die Möglichkeit haben, überlaufene Masterstudiengänge zu beschränken. Ähnliche Regelungen gibt es bereits für Diplom- und Bachelorstudien. Die Auswahl der Studierenden darf dann etwa durch ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung stattfinden oder im ersten Semester nach der Zulassung.
Ab wann ein Studium in diese Kategorie fällt, legt eine Leistungsvereinbarung zwischen der Universität und dem Bund fest. Dann ist das Rektorat berechtigt, die Aufnahme zu limitieren. Ob ein Masterstudium aber tatsächlich überlaufen ist, muss die Uni selbst nachweisen, anhand der Daten der infrastrukturbezogener Kapazitäten, Personalkapazitäten, der Betreuungsrelationen bzw. der bisherigen Anfänger- und Absolventenzahlen.
Trotzdem müssen die Unis weiterhin sicherstellen, dass ein Bachelorabsolvent ohne weitere Voraussetzungen zumindest zu einem fachlich infrage kommenden Masterstudium berechtigt ist. Diese Regelung wurde unter dem Namen "Auffang-Master" implementiert.