Österreich

Uni-Mitarbeiter wegen sexueller Belästigung entlassen

Ein Mann soll Studenten sexuell belästigt haben und wurde entlassen. Er beauftragte einen Anwalt, weigerte sich aber, die Rechnung zu bezahlen.

Christine Ziechert
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Der Uni-Mitarbeiter ging gegen die Entlassung vor, wollte aber den Anwalt nicht bezahlen.
Der Uni-Mitarbeiter ging gegen die Entlassung vor, wollte aber den Anwalt nicht bezahlen.
Getty Images (Symbolbild)

Auch der Oberste Gerichtshof muss sich immer wieder mit skurrilen Klagen auseinandersetzen: So wurde der Mitarbeiter einer Wiener Universität entlassen, weil er Studenten sexuell belästigt haben soll. Der Mann bestreitet die Vorwürfe und wollte gegen seine sofortige Dienstfreistellung vorgehen. Er beauftragte eine Anwaltskanzlei, die ihn vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien vertreten sollte, berichtet "derstandard.at".

Doch als er die Rechnung der Kanzlei erhielt, wollte der Beschuldigte nicht zahlen. Seine Weigerung begründete der Mann damit, dass die Anwälte ihn nicht darüber informiert hatten, dass die Arbeiterkammer (AK) ihn kostenlos beraten und vertreten hätte. Hätte er diese Information erhalten, hätte er das Service der AK genutzt und müsste jetzt kein Anwaltshonorar bezahlen.

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    Karl Schöndorfer / picturedesk.com

    Anwalt muss nicht auf günstigere Konkurrenz hinweisen

    Die Rechtsanwälte klagten daraufhin – und die Gerichte bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) gaben ihnen (verständlicherweise) Recht. Laut OGH haben Rechtsanwälte gegenüber ihren Mandanten zwar eine umfassende Aufklärungspflicht, aber es ist "Sache des Rechtssuchenden", sich darüber zu informieren, ob es günstigere oder kostenlose Vertretungsmöglichkeiten gibt.

    Von einem Anwalt könne nicht verlangt werden, auf günstigere Angebote der Konkurrenz hinzuweisen und damit die "eigenen ökonomischen Grundlagen zu untergraben", schreibt der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil. Das überschreite die "Grenzen einer Aufklärung, die ein mündiger Konsument vernünftigerweise erwarten darf".