Ein großer Sieg für die Konsumenten – die Arbeiterkammer (AK) hat gegen die undurchsichtigen Gebührenklauseln in Telekomverträgen von A1 und Hutchison Drei geklagt – und gewonnen. Die Anbieter mussten sich in einem gerichtlichen Vergleich verpflichten, zahlreiche unfaire Klauseln aus ihren Verträgen zu streichen.
Seit 1. März dürfen A1 und Drei eine Reihe von Gebühren und Spesen nicht mehr verlangen – darunter überhöhte Verzugszinsen, dreiste Zahlscheinentgelte und saftige Wiedereinschaltgebühren. A1 kassierte zum Beispiel bislang 30 Euro, nur um einen gesperrten Anschluss wieder zu aktivieren – das ist jetzt nicht mehr erlaubt.
Wer bei Drei oder A1 überhöhte Gebühren bezahlt hat, könnte nun Geld zurückbekommen. Die AK rät allen Kunden, ihre Rechnungen zu prüfen und gegebenenfalls Rückforderungsansprüche geltend zu machen. Dazu gib es auf der AK-Website einen Musterbrief.
Neben unerlaubten Formvorschriften für Vertragskündigungen und rechtswidrigen Beschränkungen von Gewährleistungsansprüchen geht es vor allem um unzulässige Gebühren-, Entgelt- und Mahnspesenklauseln. Die Servicepauschalen sind von diesen Vergleichen nicht betroffen. Dazu laufen derzeit noch Gerichtsverfahren.
Die AK hat den Gebührendschungel in den Telekommunikationsverträgen unter die Lupe genommen und ist gerichtlich gegen zahlreiche Klauseln vorgegangen. Beim Anbieter A1 sind insgesamt 29 Klauseln und bei Hutchison Drei sechs Klauseln von den Vergleichen erfasst.