AK klagt A1 und Drei

Unfaire Handygebühren: Kunden können Geld zurückfordern

Die Arbeiterkammer hat sich gegen unfaire Gebühren von A1 und Drei durchgesetzt. Viele versteckte Kosten sind nun Geschichte.
Wien Heute
22.03.2025, 19:31

Ein großer Sieg für die Konsumenten – die Arbeiterkammer (AK) hat gegen die undurchsichtigen Gebührenklauseln in Telekomverträgen von A1 und Hutchison Drei geklagt – und gewonnen. Die Anbieter mussten sich in einem gerichtlichen Vergleich verpflichten, zahlreiche unfaire Klauseln aus ihren Verträgen zu streichen.

Mehr Klarheit, weniger Kosten

Seit 1. März dürfen A1 und Drei eine Reihe von Gebühren und Spesen nicht mehr verlangen – darunter überhöhte Verzugszinsen, dreiste Zahlscheinentgelte und saftige Wiedereinschaltgebühren.  A1 kassierte zum Beispiel bislang 30 Euro, nur um einen gesperrten Anschluss wieder zu aktivieren – das ist jetzt nicht mehr erlaubt.

Wer bei Drei oder A1 überhöhte Gebühren bezahlt hat, könnte nun Geld zurückbekommen. Die AK rät allen Kunden, ihre Rechnungen zu prüfen und gegebenenfalls Rückforderungsansprüche geltend zu machen. Dazu gib es auf der AK-Website einen Musterbrief.

Servicepauschale nicht betroffen

Neben unerlaubten Formvorschriften für Vertragskündigungen und rechtswidrigen Beschränkungen von Gewährleistungsansprüchen geht es vor allem um unzulässige Gebühren-, Entgelt- und Mahnspesenklauseln. Die Servicepauschalen sind von diesen Vergleichen nicht betroffen. Dazu laufen derzeit noch Gerichtsverfahren.

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Die bedeutendsten Klauseln

Die AK hat den Gebührendschungel in den Telekommunikationsverträgen unter die Lupe genommen und ist gerichtlich gegen zahlreiche Klauseln vorgegangen. Beim Anbieter A1 sind insgesamt 29 Klauseln und bei Hutchison Drei sechs Klauseln von den Vergleichen erfasst.

1
Verzugszinsen
A1 verlangte bis zu 12 Prozent, Drei satte 10 Prozent – obwohl gesetzlich nur 4 Prozent erlaubt sind. Ohne Nachweis eines echten Schadens sind derart hohe Verzugszinsen unzulässig.
2
Zahlscheinentgelte
Wer statt Bankeinzug oder Kreditkarte einen Zahlschein nutzte, zahlte bei A1 2,50 Euro, bei Drei sogar 10 Euro. Das ist rechtswidrig. Bei A1 wurde auch das 15-Euro-Bearbeitungsentgelt für fehlerhafte Angaben auf dem Zahlschein, etwa falsche Kundennummer, gestoppt.
3
Wiedereinschaltgebühren
A1 verlangte 30 Euro für eine Reaktivierung – damit ist jetzt Schluss.
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