Österreich
Rede an die Nation – Kurz verkündet neue Corona-Regeln
Heute um 14 Uhr gibt Bundeskanzler Sebastian Kurz die neuen Corona-Regeln bekannt. Zuvor bespricht er sich noch mit den Landeshauptleuten.
Heute entscheidet sich, welche Öffnungsschritte Österreich am 19. Mai wagt - und wie massiv sie ausfallen. Bei der Videokonferenz mit den Landeshauptleuten ab 11:15 Uhr - "Heute" berichtet aktuell - ginge es nur um Feinabstimmungen, heißt es aus dem Bundeskanzleramt. Um 14 Uhr tritt dann Sebastian Kurz vor die Presse.
7-Tages-Inzidenz wieder unter 100
Der Trend der sinkenden Infektionszahlen setzt sich weiter fort. In den vergangenen 24 Stunden wurden gerade einmal 820 neue Corona-Infektionen gemeldet. Damit stünde einer schrittweisen Öffnung ab 19. Mai nun nichts mehr im Wege. "Auch wenn die Sonntagszahlen in der Regel geringer ausfallen, ist das erstmalige Unterschreiten von 1.000 täglichen Neuansteckungen seit sieben Monaten ein erfreuliches Zeichen, wie positiv die Entwicklung ist", so Kurz.
Es zeige sich auch, dass die Öffnungsschritte in neun Tagen zum richtigen Zeitpunkt kommen. Die 7-Tages-Inzidenz ist erstmals seit sieben Monaten unter 100 gefallen. "Wir rechnen damit, dass sich dieser Trend in den nächsten Tagen fortsetzt und wir gute Voraussetzungen für die Öffnungen nächste Woche haben, wenn gleichzeitig mit Start der Öffnungen bereits rund drei Millionen Menschen eine Impfung erhalten haben", so der Bundeskanzler. Im Gesundheitsministerium gibt man sich ebenfalls zuversichtlich - dennoch spricht Wolfgang Mückstein vom Lockdown >>
Folgende Branchen öffnen am 19. Mai
Die Gastronomie öffnet wohl sowohl die Schanigärten als auch die Innenbereiche der Restaurants. Pro Tisch in Innenräumen dürfen im ersten Schritt maximal vier Personen samt Kindern Platz nehmen, im Freien sind es zehn Erwachsene samt Kindern. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung auf den grünen Eintrittspass. Hinein darf, wer entweder einen negativen Test, eine Impfung oder den Nachweis einer Genesung bei sich trägt.
Ebenso fix: Eine FFP2-Maske ist zu tragen, wenn man nicht am Tisch sitzt, es wird zudem eine Registrierpflicht geben. Registrierungen sind vonnöten - diese Daten musst du in der Gastro angeben. Sperrstunde ist um 22 Uhr - diese soll jedoch abgebaut werden, sobald der Impffortschritt dies zulasse.
Auch die Hotels sperren wieder auf. Jedoch sollen Hotel-Tests nicht als Eintrittstest für die Gastronomie anerkannt werden. Hierzu sollen heute neue Details folgen.
Kultur, Oper, Theater und Veranstaltungen öffnen
Indoor sind höchstens 1.500 Personen (bei einer maximalen Belegung von 50 Prozent) zugelassen. Gäste benötigen fix zugewiesene Sitzplätze, es wird versetzt belegt. Unter freiem Himmel sind 3.000 Besucher zugelassen.
Die Schulen kehren bereits am kommenden Montag zum Präsenzunterricht zurück. Bevor sie ins Klassenzimmer dürfen, müssen Kinder einen Corona-Test machen. Das Ergebnis soll auch als Eintrittskarte in der Freizeit anerkannt werden. Unis bleiben im Distance Learning.
Reisebeschränkungen zu jenen Ländern, die das Coronavirus im Griff haben, fallen. Der "Grüne Pass" wird beim Verreisen eine wesentliche Rolle spielen und für Genesene (mit Antikörpern), Geimpfte und Getestete die Freiheit bringen. Personen, die einen längeren Aufenthalt buchen, werden vor Antritt einer Reise und während des Urlaubs negative Tests brauchen.
Fitnesscenter öffnen
Auch hier gelten Abstandsregeln und Maskenpflicht am Weg in die Umkleidekabine. Pro Gym-Gast müssen 20 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen, keine Maske beim Training. Outdoor-Sport – wie etwa Fußball – wird wieder erlaubt. Auch die Freibäder können öffnen, allerdings wird es hier noch eigene Sicherheits- und Maßnahmenkonzepte geben.
Friseure, die Geschäfte und körpernahen Dienstleister können mit Eintrittstests öffnen. Private Treffen bleiben in größerer Zahl eingeschränkt: Über zehn Personen könnte es ebenfalls Testpflicht und Speisen- sowie Getränkeverbot geben.
Das ist der Plan der Regierung für Zutrittserlaubnis: Genesene (sechs Monate), Getestete (Selbsttest 24 Stunden, Apotheken-/Teststraßen-Antigentest 48 Stunden, PCR-Test 72 Stunden) und Geimpfte (ein Jahr ab drei Wochen nach dem Erststich) sollen die Freiheit genießen dürfen.
Die Details der Verordnung werden Montag mit den Landeshauptleuten besprochen und anschließend der Öffentlichkeit präsentiert.