Abschlussbericht am 1. Juli
U-Ausschuss: So geht's nach Benko-Befragung weiter
René Benko war der letzte Zeuge im Untersuchungsausschuss zu möglicher Bevorzugung von Milliardären. "Heute" hat die Bilanz – und was jetzt folgt.
Mit der Befragung von Milliardenpleitier René Benko am Mittwoch wurde diese Woche die sogenannte Beweisaufnahme im parlamentarischen Cofag-Untersuchungsausschuss beendet. Thema des von SPÖ und FPÖ eingesetzten Ausschusses war neben den Covid-Hilfen der Finanzierungsagentur Cofag die mögliche Bevorzugung reicher Unternehmer durch die ÖVP-Verwaltung.
Der Ausschuss hat an sechs offiziellen Befragungstagen und dem Reservetag am 22. Mai insgesamt 16 Auskunftspersonen befragt. Dazu zählten etwa Vizekanzler Werner Kogler, Finanzminister Magnus Brunner, Ex-Finanzminister Gernot Blümel und die Geschäftsführer der Cofag. Zuletzt kam – nach zweimaligen Absagen – eben auch Signa-Gründer Benko ins Parlament –"Heute" berichtete.
Geladen waren noch etliche weitere Personen, die sich aber entschuldigen ließen oder zu den Terminen schlicht nicht auftauchten.
1,27 Millionen Aktenseiten
Die Ausschuss-Mitgliedern ließen sich auch umfangreiches Aktenmaterial zur Verfügung stellen. Die angefragten Stellen lieferten mehr als 73.500 Dateien mit einem Datenvolumen von fast 108 Gigabyte. Darunter befinden sich 73.040 elektronisch abrufbare Dokumente mit rund 1,27 Millionen Seiten. Weiters stehen dem Ausschuss 248 Ordner mit fast 156.000 Seiten Papier, die als vertraulich (134.776 Seiten) bzw. geheim (21.072 Seiten) klassifiziert wurden, zur Verfügung.
Abschlussbericht
Der Abschlussbericht des Ausschusses soll am 1. Juli vorliegen und wird dann zur abschließenden Diskussion ans Parlament weitergeleitet.
Erster Auftritt: René Benko sagt vor COFAG-U-Ausschuss aus
Die Erstellung des Abschlussberichts läuft wie folgt: Der Ausschussvorsitzende – Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka – hat nach Beendigung der Beweisaufnahme zwei Wochen Zeit, um, basierend auf einem Vorschlag von Verfahrensrichterin Christa Edwards, einen Berichtsentwurf vorzulegen. Danach stehen den Parteien zwei Wochen zur Verfügung, um ihre Einschätzungen in eigene Fraktionsberichte zu gießen. Auch abweichende persönliche Stellungnahmen sind möglich.
In weiterer Folge werden die einzelnen Berichte auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten überprüft, wobei Personen, deren Rechte verletzt werden, Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Deren Anmerkungen finden ebenfalls Eingang in den Abschlussbericht.
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Auf den Punkt gebracht
- Der Untersuchungsausschuss zur möglichen Bevorzugung von Milliardären endete mit der Befragung von René Benko, und der Abschlussbericht soll am 1.Juli vorliegen
- Der Bericht wird dann zur abschließenden Diskussion ans Parlament weitergeleitet