Prozess in St. Pölten

"Tut mir leid" – Toter und Verletzter nach Kran-Drama

Ein Kranfahrer (33) wurde wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen.
Erich Wessely
08.04.2025, 12:46

Am 25. November 2024 war es in Blindenmarkt (Bezirk Melk) zu einem schweren Arbeitsunfall gekommen: Bei Arbeiten am Kirchendach der Pfarrkirche waren zwei Männer in einem Arbeitskorb gesichert.

Dabei brach der Kranarm eines Lkw-Schwerlastkrans mit zwei Arbeitern (34, 15) im Arbeitskorb ab, dieser stürzte zuerst auf das Kirchendach und dann zu Boden – mehr dazu hier.

Der Dachdecker und sein Lehrling wurden bei dem Unfall schwer verletzt und mit Notarzthubschraubern in die Kliniken nach St. Pölten und Linz geflogen – der 34-Jährige starb kurz darauf.

Wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung musste sich am Dienstag der Führer und Fahrer (33) des Lkw-Schwerlastkrans am Landesgericht in St. Pölten verantworten.

Wie sich herausstellte, soll der 33-Jährige Verlängerungsteile an dem Kran angebracht haben. Laut der Bedienungsanleitung sei nicht vermerkt worden, dass die Verlängerung nicht erlaubt sei, meinte der Angeklagte vor Gericht.

"Es tut mir furchtbar leid"

Dennoch gestand er den Fehler ein: Er habe den Arm des Krans "bis dahin nie so zusammengebaut", da es "nie notwendig" geworden sei, gab der 33-Jährige zu Protokoll. Es sei "eine Kurzschlussreaktion gewesen". "Warum genau kann ich Ihnen nicht beschreiben", sagte der Angeklagte zum Einzelrichter. "Es tut mir furchtbar leid", so der 33-Jährige vor Gericht.

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Tragisches Detail: Eigentlich waren die Arbeiter kurz nach Mittag bereits fertig gewesen, wollten essen gehen. Doch man entschied sich um, die Dachrinnen wollte man noch auskehren, das Drama nahm seinen Lauf.

"Man hätte das niemals so verwenden dürfen", betonte ein technischer Sachverständiger hinsichtlich der Verlängerung. Eine unerlaubte Verwendung sei hier vorgelegen.

Tagelang auf Intensivstation

Der Arbeitskorb wurde nochmals in die Höhe gehievt, die beiden Arbeiter stürzten in die Tiefe – der Dachdecker (34) starb im Spital, tagelang musste der Lehrling (15) auf der Intensivstation behandelt werden. Er erlitt einen Schädelbasisbruch, Gehirnerschütterung, Lungenquetschung und eine Schulterverletzung. Nach der Behandlung im Spital befand sich der Teenager sechs Wochen im Krankenstand. Er sei mit schweren Blessuren acht Tage im Spital gewesen und nun aber wieder "voll geheilt", sagte der Teenager im Zeugenstand.

Neun Monate bedingte Haft

Das Urteil: Neun Monate bedingte Haft wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung – dazu fasste der angeklagte Kranführer eine Geldstrafe von 3.000 Euro aus. Dem 15-jährigen Dachdecker muss der Angeklagte 5.000 Euro Schmerzengeld bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Den Schuldspruch wegen grob fahrlässiger Tötung begründete der Richter damit, dass zwei "gravierende Fehler" zusammengekommen seien. Einerseits habe der Kranführer keine Bedienungsanleitung herangezogen. "Hätten Sie die gelesen, hätten Sie gesehen, dass Sie das nie in der Konstellation verwenden dürfen." Zudem sei der Überlastungsschutz letztlich nicht aktiviert worden.

Bei der Strafzumessung wurden laut Richter der bisher ordentliche Lebenswandel sowie das Geständnis als mildernd gewertet. Erschwerend seien das Zusammentreffen zweier Vergehen und die gravierenden Folgen gewesen.

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