Wien

Trotz fixer Zusage –Amt verhindert Job für junge Mutter

Eine Familie bangt um ihre Existenz: Weil die MA35 einen Aufenthaltstitel verweigert, darf eine Mutter nicht arbeiten. Doch ohne Job gibt es kein Visum.

Christian Tomsits
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    Sogar die Chefin der Ex-Angestellten hofft, dass Radmila und ihre Tochter hier bleiben können.
    Sogar die Chefin der Ex-Angestellten hofft, dass Radmila und ihre Tochter hier bleiben können.
    privat

    Dilemma für eine Familie aus Wien-Floridsdorf: Weil die Ausländerbehörde Radmila R. (33) und ihre Tochter (10) den Aufenthaltstitel verweigerte, darf die fleißige Frau nicht mehr arbeiten. Doch ohne Job gibt es für die junge Mutter kein neues Visum und ohne Visum keinen Job.

    Mutter und Kind müssen nun ausreisen

    Also müssen die beiden kurz nach Weihnachten die Koffer packen und Österreich verlassen. "Das ist eine Katastrophe für mich und meine Kleine, die in der vierten Volksschule ist und sehr gute Noten hat", so die gebürtige Serbin im Gespräch mit "Heute".

    Denn die MA35 verweigerte der arbeitswilligen Frau das Familienangehörigenvisum, da sie und ihr Mann gemeinsam nicht genug Einkommen beziehen würden (mindestens 1.700 Euro nach Abzug aller Fixkosten sind notwendig).

    Arbeitgeber will Ex-Angestellte wieder haben

    "Da ich aufgrund meines abgelaufenen Aufenthaltstitels gekündigt wurde, fehlte mein Verdienst natürlich in der Berechnung", verzweifelt die Ex-Mitarbeiterin einer Wiener Traditionsbäckerei, die von ihrer Chefin eine Wiederanstellungsgarantie bei Erhalt der Arbeitserlaubnis bekam. "Bitte weiter kämpfen, unser Angebot bleibt Aufrecht", sicherte ihr die Chefin via Mail zu. 

    Sachbearbeiter akzeptiert Vorvertrag nicht

    Die Backbranche kämpft aktuell besonders unter fehlenden Mitarbeitern, Radmila R. war bereits jahrelang angestellt und kann ihren Job bestens, bräuchte keine Eingewöhnungszeit und ist bestens integriert. "Meine Mandantin hat einen aufrechten Vorvertrag, der vom Amt ignoriert wurde", ärgert sich Anwältin Astrid Wagner maßlos über den Sachbearbeiter, der den Antrag ablehnte.

    Auch gut integrierte Tochter muss ausreisen

    Dieser hatte die Jobzusage wohl nach eigenem Gutdünken als "unglaubwürdig und lebensfremd" eingestuft. Die Top-Juristin legte nun dagegen Beschwerde ein und kämpft für die Frau und die Tochter. "Sie ist natürlich am Boden zerstört, dass sie jetzt aus der Schule gerissen und von ihren Freundinnen getrennt wird", so Radmila R. 

    SPÖ will Einbürgerung erleichtern

    Die SPÖ machte sich zuletzt für eine leichtere Einbürgerung vieler hier lebender Ausländer stark, ob die Kriterien für einen Aufenthaltstitel auch angepasst werden sollen, ist nicht bekannt.

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