Oberösterreich
Trotz Ermittlungen darf Skandal-Prinz Land verlassen
Nachdem Ernst August auf Polizisten eingeprügelt haben soll wird ermittelt. Der Prinz wurde noch nicht einvernommen, dürfte aber das Land verlassen.
Die Prügel-Nacht von Grünau ist im Salzkammergut weiterhin DAS Gesprächsthema. Die Staatsanwaltschaft Wels hat wie berichtet Ermittlungen gegen Ernst August von Hannover (66), Welfenprinz und Urenkel des letzten deutschen Kaisers, eingeleitet.
Ermittelt wird wegen gefährlicher Drohung, schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt.
Derzeit wartet die Staatsanwaltschaft Wels auf den Polizeibericht.
Es wurden mittlerweile mehrere Personen einvernommen, nur eine der wichtigsten noch nicht: Ernst August selbst. Seine Einvernahme war am Dienstagnachmittag noch ausständig.
Prinz darf das Land verlassen
Durchführen soll sie der Postenkommandant bei der Polizeiinspektion in Scharnstein. Laut Auskunft der Behörden darf der Prinz während der Ermittlungen ganz normal ausreisen, er könnte das Land also verlassen.
In dem Gespräch kann Ernst August seine Sicht der Dinge darlegen. Wie berichtet, hatte Ernst August in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch von seinem Jagdhaus in Grünau im Almtal (OÖ) den Notruf gewählt, die Polizei gerufen. Er brauche Hilfe.
Was dann passierte, ist noch unklar, es gibt zwei Versionen. Laut Polizeiprotokoll war der Prinz beim Eintreffen der Polizei aggressiv. Er soll einen Beamten am Kopf gepackt haben, danach habe er einen Abwehrstoß erhalten und sei dabei gestürzt. Dann soll der Prinz die Polizei mit einem Messerschleifer bedroht und einen Beamten geohrfeigt haben.
Die Polizisten holten einen Arzt, der Ernst August für die Nacht in die psychiatrische Abteilung des Spitals in Vöcklabruck einwies. Am nächsten Tag meldete sich Ernst August medial zu Wort, erhob Vorwürfe gegen die Polizei.
Es droht Haft
Laut Staatsanwaltschaft drohen dem Prinz im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Gefängnis. Laut seiner Familie ist Ernst August schwer krank, war womöglich gar nicht zurechnungsfähig. Dafür könnte nun ein psychiatrisches Gutachten eingeholt werden.