Oberösterreich

Demenzkranke Frau (84) muss um Pflegegeld kämpfen

Doppelt bitter: Eine betagte Frau aus dem Salzkammergut ist demenzkrank. Nun sollte sie auch noch zu wenig Geld erhalten. Die AK wurde eingeschaltet.

Johannes Rausch
Eine demenzkranke Frau wurde beim Pflegegeld zu niedrig eingestuft. (Symbolbild)
Eine demenzkranke Frau wurde beim Pflegegeld zu niedrig eingestuft. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Seit vielen Jahren pflegt ein Mann aus dem Bezirk Gmunden alleine und aufopfernd seine mittlerweile 84-jährige Ehefrau. Besonders schlimm dabei: Sie leidet an Demenz. Und: Zusätzlich hat sie chronische Herzinsuffizienz und Epilepsie.

Einmal pro Woche wird die Pensionistin für ein paar Stunden in der Demenzgruppe des Altenheims betreut. Währenddessen nutzt ihr Mann die Zeit, um sich mit Rad- und Wandertouren fit zu halten.

Trotz ihrer angeschlagenen Gesundheit erhielt die 84-Jährige bis September vergangenen Jahres nur Pflegestufe eins. Ihr Zustand verschlimmerte sich durch eine Influenza noch zusätzlich. Dadurch wurde der Aufwand, sie zu betreuen, immer größer.

Ihr Mann beantragte daher bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) eine Erhöhung des Pflegegeldes. Doch trotz der schlechten körperlichen Verfassung gewährte die PVA der Frau nur eine Aufstockung von Stufe eins auf zwei.

Damit war der Betroffene aber nicht einverstanden. Er wandte sich an die AK-Bezirksstelle Gmunden. Die Experten brachten bei Gericht eine Klage und einen Antrag auf Neubewertung ein, der auch genehmigt wurde.

Schließlich bekam die Frau rückwirkend für vier Monate das Pflegegeld für Stufe drei. Und zusätzlich erhielt sie noch den Betrag für die Stufe vier.

Jetzt hat die 84-Jährige monatlich 431 Euro mehr. Weiterer positiver Nebeneffekt: Dadurch sind die Chancen auf einen Platz in einem Heim mit professioneller Betreuung ebenfalls stark gestiegen.

Arme Frau fiel um viel Geld um

Einer demenzkranken Frau konnte die AK-Bezirksstelle Freistadt unter die Arme greifen: Desorientierung, eine erhöhte Sturzneigung mit schwerer Gangunsicherheit kam bei der Betroffenen dazu. 

Vor Kurzem dann die böse Überraschung: Trotz der umfassenden Einschränkungen sollte die Frau nur Pflegegeldstufe 2 erhalten. So stand es zumindest im Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt. 

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