Politik

Treffen, Reisen, Indoor-Masken – hier sind alle Regeln

24 Stunden Ausgangssperre und FFP2-Maske im Büro. Seit Montag ist klar, was während der Osterfeiertage erlaubt ist und was nicht.

Heute Redaktion
Teilen
Gesundheitsminister Anschober 
Gesundheitsminister Anschober 
Georg Hochmuth / APA / picturedesk.com

24 Stunden Ausgangssperre

In Wien (1. bis 11. April), Niederösterreich und dem Burgenland (1. bis 6. April) ist rund um die Uhr Ausgangssperre.

Ausnahmen bleiben

Den privaten Wohnbereich verlassen darf man zum Einkaufen, Arbeiten, zur Betreuung Unterstützungsbedürftiger, zur Abwendung von Gefahr für Leib und Leben, zum Kontakt mit Eltern, Kindern und Geschwistern, zur Erholung im Freien, zum Gassigehen mit dem Hund und um einen Gottesdienst zu besuchen.

"1-plus-1-Regel"

Erlaubt sind nur Treffen einer Einzelperson mit einem anderen Haushalt. Ein Sohn darf also seine Eltern besuchen, die ihn allerdings zu zweit nicht.

Ausreise beschränkt

Für Ausreisen aus den Ostbundesländern gelten die Ausnahmen wie bei der Ausgangssperre. Ein Wiener darf also seinen Bruder in Tirol besuchen. Nicht erlaubt: Shopping für Niederösterreicher in Oberösterreich.

Öffi-Regeln verlängert

Statt bis 11. April gelten die FFP2-Maskenpflicht und die Abstandsregeln in Öffis, Stationen, Bahnhöfen und Flughäfen jetzt bis 25. April. Auch die FFP2-Maskenpflicht in Taxis und Fahrgemeinschaften wurde bis dahin verlängert.

FFP2 im Büro

Ab 1. April gilt indoor Maskenpflicht, wenn sich mehr als eine Person im Raum befindet.

1/7
Gehe zur Galerie
    Die Hamsterkäufe haben schon wieder begonnen.
    Die Hamsterkäufe haben schon wieder begonnen.
    Leserreporter