Niederösterreich

Tote 13-Jährige – die Strafakte der Tatverdächtigen

Der Mord an einer 13-jährigen in Tulln macht fassungslos: Die Tatverdächtigen (16,18) waren seit längerer Zeit auffällig.

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Mord Wien Donaustadt Opfer Mädchen 13-Jährige
Mord Wien Donaustadt Opfer Mädchen 13-Jährige
Denise Auer

Die Gewalttat an einer jungen Tullnerin macht viele Leser betroffen. Denn eine wesentliche Frage ist: Könnte die 13-Jährige noch am Leben sein?

Rückblick: Durch Zeugenaussagen, Handyauswertungen und schnelle Polizeiarbeit auf Hochdruck konnten am Montag schließlich zwei Verdächtige in Wien festgenommen werden. Das Mädchen dürfte das Duo flüchtig gekannt haben, ging mutmaßlich freiwillig in die Wohnung des Duos (in der Nähe des Fundortes der Leiche; Polizei stützt sich auf Zeugenaussage). Dann wurden der 13-Jährigen Drogen verabreicht – und das Kind wurde mehrmals missbraucht und schließlich getötet.

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    Vor dem Gemeindebau wurden viele Kerzen für das <a href="https://www.heute.at/s/mord-in-wiener-donaustadt-opfer-ist-erst-13-jahre-alt-100149552">junge Mädchen</a> angezündet.
    Vor dem Gemeindebau wurden viele Kerzen für das junge Mädchen angezündet.
    HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk.com

    Schutzstatus aberkannt

    Der 18-Jährige war in Suchtmittelkreisen unterwegs, fiel vor allem durch Drogendelikte und auch sonstige kleinere Delikte auf, bekam sogar das Haftübel zu spüren (Anm.: saß in U-Haft). Der ältere Afghane hatte lediglich ein subsidäres Bleiberecht, der Schutzstatus sollte aufgrund einer Vorstrafe aberkannt werden, er sollte abgeschoben werden. Dagegen erhob der Jugendliche aber Einspruch, daher verzögerte sich die Rückführung nach Afghanistan. 

    16-Jähriger suchte um Asyl an

    Der jüngere Afghane war ebenfalls amtsbekannt, jedoch noch nie in Haft und nicht vorbestraft. Der 16-Jährige war erst vor rund einem Jahr nach Österreich gekommen und hat erst heuer um Asyl angesucht.

    Die beiden Verdächtigen werden am heutigen Tag mit einem Dolmetscher einvernommen. Unklar ist, ob es noch weitere Mittäter gab.

    Karl Nehammer (VP) meinte dazu: "Wer hier bleiben will, muss sich an die Gesetze halten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Abschiebung rechnen."

    Für die beiden Männer gilt die Unschuldsvermutung. 

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