Politik
Tödliche Biss-Attacke: Jetzt spricht der Minister
Der tragische Zwischenfall, der von einem American Staff getöteten Joggerin, entfacht die Listenhunde-Debatte neu. Erneut werden Reformen gefordert.
Der vierjährige American Staffordshire Terrier hatte sich im oberösterreichischen Naarn (Bezirk Perg) bei einem Spaziergang losgerissen, auf eine entgegenkommende Joggerin gestürzt, diese zerfleischt und auch seine Besitzerin verletzt, "Heute" berichtete. In Oberösterreich gelten, anders als etwa in Wien, andere Haltungsbedingungen für sogenannte Listenhunde. So musste der angeleinte Hund keinen Beißkorb tragen.
Seit Jahren wird über einheitliche Regeln für die Haltung dieser Hunde diskutiert. Außer weiterer Biss-Attacken mit dramatischen Folgen ist in dieser Sache bis jetzt nichts passiert. Immer noch sind die sicherheitspolizeilichen Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern maßgeblich.
"Vereinheitlichung wäre wünschenswert"
Im für Tierschutz zuständigen Gesundheitsministerium heißt es dazu, dass diese Bestimmungen "durchaus zielführend und streng" wären. Trotzdem wäre eine Vereinheitlichung "durchaus wünschenswert, weil dies auch eine Erleichterung für Tierhalterinnen und -halter darstellen würde".
Kritik an "beliebigen Rasselisten"
Scharfe Kritik übt man dagegen an der Listenhunde-Gesetzgebung: "Dieses Modell ist zwar weit verbreitet, scheint aber nicht zielführend." Die rassespezifische Gefährlichkeit von Hunden sei weder wissenschaftlich erwiesen, noch werde sie durch zuverlässige Beißstatistiken belegt.
"Die Listen sind zu einem guten Teil beliebig, und ihre Effektivität erscheint nicht zuletzt deshalb fraglich, weil keine Hinweise darauf vorliegen, dass sich in österreichischen und deutschen Bundesländern mit Listenhunde-Gesetzgebung signifikant weniger Vorfälle ereignen als in – mitunter unmittelbar benachbarten – Ländern ohne Rasselisten."
Zur Erinnerung: Nach einem Vorfall im Sommer 2018 in Wien, bei dem ein Kleinkind von einem Rottweiler angegriffen und tödlich verletzt wurde, wurden mit den Ländern gemeinsam Versuche unternommen, über eine 15a-Vereinbarung zu einer Vereinheitlichung der Gesetzgebung zu kommen. "Diese ist leider am Widerstand einzelner Bundesländer gescheitert", so das Ministerium. Man prüfe allerdings aktuell mögliche Maßnahmen, um derartige Vorfälle zukünftig vermeiden zu können.