Österreich
Tödliche Kugelbombe: Verkäufer bald vor Gericht
Der tragische Tod des 17-jährigen David M. durch eine Kugelbombe hat nun für den Feuerwerks-Verkäufer ein gerichtliches Nachspiel.
Das Unglück passierte am Silvestertag kurz vor Mitternacht. Der erst 17-jährige David M. aus Eberschwang (Bez. Ried im Innkreis) wurde beim Versuch, eine so genannte Kugelbombe zu zünden, schwer verletzt. Er starb wenig später im Krankenhaus. David M. wurde am Tag seines 18. Geburtstages unter großer Anteilnahme beerdigt.
Ein Gutachter stellte später fest, dass der Bursch den gefährlichen Feuerwerkskörper offenbar ein zweites Mal zünden wollte, genau in diesem Augenblick explodierte der Knallkörper. David M. erlitt tödliche Kopfverletzungen.
Feuerwerkskörper hätte nicht gekauft werden dürfen
Weil der Jugendliche die Kugelbombe (Kategorie F4) eigentlich gar nicht besitzen hätte dürfen (man benötigt dazu einen Bescheid der BH und eine Ausbildung), ermittelte die Polizei, suchte den Verkäufer.
Der Mann (54) stellte sich wenig später. Nun muss sich der Feuerwerksverkäufer (für den die Unschuldsvermutung gilt) vor Gericht verantworten.
Am 16. April steht er wegen des Vorwurfs der "grob fahrlässigen Tötung" am Landesgericht Ried. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Mann aus dem Großraum Linz bis zu drei Jahre Haft.
Übrigens: Der Angeklagte wird vom Linzer Top-Anwalt Andreas Mauhart verteidigt ("Heute" berichtete).
(gs)